Rodungen auf der Seonalm: Verstoß gegen Naturschutz-Richtlinien?

Hans Urban fordert Aufklärung und verbesserte forstwirtschaftliche Beratung für Almbauern

21. November 2019

Einen schweren Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften sieht der forstpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Hans Urban, in großflächigen Rodungsmaßnahmen auf der Seonalm im Gemeindegebiet Oberaudorf. „Hier wurde ein wichtiges Vorkommen des seltenen und geschützten Lebensraumtyps „Alpiner Lärchen- und Arvenwald“ vernichtet und womöglich gegen die Naturschutz-2000-Richtlinie verstoßen“, kritisiert Hans Urban.

Der grüne Forstpolitiker fordert die zuständigen Behörden am Landratsamt Rosenheim auf, den Vorgang zu überprüfen und aufzuklären. Nach seinen Informationen wurden bei Schwend- und Rodungsmaßnahmen auf der Seonalm 3,6 Hektar Waldfläche und 6,4 Hektar Lichtweidefläche naturschutzwidrig bearbeitet. Während Schwendmaßnahmen auf Lichtweideflächen grundsätzlich nicht verboten seien, seien Schutzwaldrodungen genehmigungspflichtig. Und auch bei den Schwendmaßnahmen dürften geschützte Arten nicht entfernt werden.

„Solche wiederkehrenden Fälle von unrechtmäßigen Eingriffen in unsere Natur sind meist auf Unwissenheit zurückzuführen“, weiß Hans Urban. „Hier können wir mit präventiver Beratung gegensteuern.“ Die CSU habe allerdings in den zurückliegenden Jahren das Beratungspersonal für Land- und Forstwirtschaft erheblich ausgedünnt. „Diese Knauserpolitik beschert uns jetzt erheblich Schäden an unserer Natur und Kulturlandschaft im Alpenraum“, stellt Hans Urban fest.