Naturschutzgebiet Steigerwald: Aufhebungsverfahren auf sehr wackeligen Beinen

Fürchtet die Bezirksregierung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts? Das durch die Regierung von Oberfranken eingeleitete Aufhebungsverfahren für das Naturschutzgebiet "Hoher Buchener Wald" kommentiert unser forstpolitischer Sprecher Markus Ganserer: "„Vor dem Hintergrund der laufenden Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsforsten vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die übereifrige Hast der Bezirksregierung nicht nachvollziehbar. Erklärbar ist dies allenfalls mit der Furcht vor einer richterlichen Entscheidung pro Naturschutzgebiet."

26. Mai 2015

Ganserer: "Mit welch‘ heißer Nadel das Aufhebungsverfahren gestrickt ist, erkennt man schon daran, dass die Bezirksregierung zwar pauschal behauptet, die bei der Ausweisung angewendete Norm des Bundesnaturschutzgesetzes greife hier nicht, die Begründung hierfür aber schuldig bleibt.

Angesichts der Tatsache, dass andernorts gerade aufgrund dieser Norm geschützte Landschaftsbestandteile rechtssicher ausgewiesen wurden, steht das Aufhebungsverfahren der Regierung von Oberfranken auf sehr wackeligen Beinen."