Finanzen und Haushalt

Verfassungsrechtliche Bedenken an der Bayerischen Grundsteuer

Rechtsgutachten

17. Mai 2021

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in Deutschland 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen der bundesgesetzlichen Neuregelung auch eine Länderöffnungsklausel beschlossen. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits sehr frühzeitig angekündigt hiervon Gebrauch zu machen und als einziges deutsches Bundesland ein „wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell“ einzuführen. Hierbei sollen in die künftige Berechnung nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen herangezogen werden. Meine Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag hat dieses Modell von Anfang an als ungerecht erachtet und sieht darin eine vertane Chance, da keinerlei ökologische und baupolitische Lenkungswirkung vorhanden ist. Darüber hinaus haben wir bereits frühzeitig ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter, Herr Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt[1] hat bei der Ausgestaltung der Grundsteuer als Flächensteuer erhebliche verfassungsrechtlichen Bedenken:

Im Kern der Kritik steht der Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz: Weil die Flächensteuer einerseits ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe aber unterschiedlicher Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude gleichbehandelt und andererseits die potenziellen Erträge von Immobilien ungleich besteuert, verstößt sie gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 118 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung.

Hierzu stellt der Gutachter Prof. Thorsten Ingo Schmidt fest: „Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bayerische Grundsteuer als Flächensteuer. Die Flächensteuer behandelt das in die Jahre gekommene Einfamilienhaus in Stadtrand-Lage genauso wie die Villa in der Innenstadt.“

Fazit: Die Grundsteuer der Söder-Regierung ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die Staatsregierung sollte den Bayerischen Sonderweg nun aufgeben und ein Bodenwertmodell vorlegen, wie es in Baden-Württemberg bereits beschlossen ist. Da wäre einfach umsetzbar, sozial gerecht und verfassungsfest.

[1] Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam

Weiterführende Informationen:

Zum Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt