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Einfach, aber ungerecht: Neues Grundsteuergesetz für Bayern beraten

29. Oktober 2021

Der Haushaltsausschuss hat diese Woche den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Grundsteuer beraten. Das Gesetz soll ab dem Jahr 2025 gelten. Ab 2025 haben die Bundesländer die Möglichkeit, das bis dahin bundeseinheitliche Gesetz selbst zu regeln. Von diesem Recht macht Bayern Gebrauch. So weit so gut.

Die Staatsregierung hat ein Modell vorgelegt, das sehr einfach erscheint, aber letztlich problematisch und möglicherweise verfassungswidrig ist. Es werden Beträge für Grundstücksfläche und Wohnfläche festgelegt, so genannte Äquivalenzzahlen, unabhängig von Wert und Standort des Grundstücks. Dazu kommen Ermäßigungen, z.B. für große Grundstücke. Mit diesen Beträgen legen dann die Kommunen ihre Grundsteuersätze fest.

Tim Pargent, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: Die fehlende Berücksichtigung der Grundstückswerte können ein Einfallstor für Verfassungsklagen werden, denn dadurch werden im Wert und Nutzen ungleiche Grundstücke gleich besteuert.

Was auch fehlt, ist eine steuernde Wirkung. Das Ziel, Flächen zu sparen, wird in keiner Form berücksichtigt. Im Gegenteil werden nach dem Modell der Staatsregierung bebaute Grundstücke höher besteuert als unbebaute.

Die Höhe der festgelegten Äquivalenzahlen führt dazu, dass gegenüber der heutigen Grundsteuer für große Grundstücke mit kleinen Gebäuden in der Tendenz weniger Grundsteuer gezahlt werden muss, für kleine Grundstücke mit viel Wohnraum, also Mehrfamilienhäuser, mehr.

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir Schadensbegrenzung erreichen. Insbesondere die fehlende Lenkungswirkung soll durch die Möglichkeit einer Grundsteuer C ergänzt werden. Damit können bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke höher besteuert werden. Das wäre ein Beitrag zum Flächensparen

Tatsächlich brauchen wir aber eine völlig andere Grundsteuer. Wir wollen ein faires Bodenwertmodell für nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Auf diese Weise würde nach den Bodenrichtwerten besteuert, die den Kommunen bereits vorliegen. Damit schaffen wir ein einfaches und zugleich gerechtes Grundsteuermodell.