Finanzen und Haushalt

Erbschaftssteuer

Rechtssicherheit bei der Erbschaftsteuer wiederherstellen

15. Dezember 2017

CSU und Staatsregierung konnten sich auf Bundesebene mit ihrer Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer und einem damit verbundenen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern nicht durchsetzen. Trotzdem haben sie dem Steuerkompromiss in Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Jetzt versucht die Staatsregierung den Einstieg durch die Hintertür in diesen Wettbewerb um den niedrigsten Steuersatz. Thomas Mütze, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, forderte mit einem Dringlichkeitsantrag Erbschaften in Bayern genauso zu behandeln wie in den anderen Bundesländern und warf der CSU Vertrauensbruch vor: „Wer will denn mit Ihnen noch Vereinbarungen schließen, wenn man Ihnen nicht vertrauen kann?“

Steuerwettbewerb ist erstens schädlich für Bayern und für die anderen Bundesländer. Denn er führt bundesweit zu sinkenden Steuereinnahmen. Und in der Konsequenz daraus wiederum zu höheren Zahlungen Bayerns in den Länderfinanzausgleich an die Länder, die sich den Steuerwettbewerb nicht leisten können.
Zweitens ist die Aushöhlung der Erbschaftsteuer ein Angriff auf die Steuergerechtigkeit. Die Erbschaftsteuer ein wichtiger Beitrag dazu, die sich verschärfende Ungleichheit der Einkommen und der Vermögen ernsthaft zu bekämpfen und die „Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner“ zu verhindern, so wie dies Art. 23. Abs. 3 der Bayerischen Verfassung ausdrücklich vorsieht.
Und deshalb ist das Vorgehen der Staatsregierung drittens auch rechtlich zweifelhaft. Sie widerspricht dem Erbschaftsteuerkompromiss auf Bundesebene, dem auch CSU und Staatsregierung zugestimmt haben. Dabei haben Bundestag und Bundesrat die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ausdrücklich nicht beschlossen. Es ist daher nun Aufgabe der Finanzverwaltungen aller Bundesländer, einen einheitlichen Steuervollzug in ganz Deutschland zu gewährleisten, ohne Ausnahmen.

Unser Antrag