Erbschaftssteuerreform muss Grundgesetz entsprechen

„Herr Söder ignoriert offenbar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kommentiert unser finanzpolitischer Sprecher &nbsp;Thomas Mütze die Äußerungen des Finanzministers zur Erbschaftssteuerreform. „Wir brauchen eine Reform des Erbschaftsteuerrechts, die den Vorgaben des Verfassungsgerichts und damit des Grundgesetzes entspricht. Ungerechtigkeiten durch zu große Verschonung von Erben großer Unternehmen müssen beseitigt werden.“</p>

21. Oktober 2015

Die Erbschaftssteuer leiste einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und müsse auch künftig sichergestellt werden, angesichts der zunehmend ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland und auch in Bayern. „Eine Privilegierung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen ist nur zum Erhalt von Arbeitsplätzen gerechtfertigt, nicht zum Erhalt von Vermögen.“

Finanzminister Söders Hinweis auf den Koalitionsvertrag sei „völlig unbrauchbar: Es ist erschreckend, dass für Herrn Söder der Koalitionsvertrag  im Bund wichtiger ist als das Grundgesetz“, erklärt Thomas Mütze: „Er sollte endlich einsehen, dass er seine Forderungen im Bund nicht durchsetzen kann und dass sie verfassungswidrig sind.“

Bayerische Unternehmen bräuchten Planungs- und Rechtssicherheit, „für alle, die in naher Zukunft ein Unternehmen auf die nächste Generation übertragen wollen“. Eine CSU geprägte Reform, die dann wieder vom Verfassungsgericht kassiert werde, könne der Standort Bayern nicht gebrauchen.