Juristische Aufarbeitung des HGAA-Kaufs gescheitert

"Der HGAA-Kauf war und bleibt grob fahrlässig": Das sagt unser finanzpolitischer Sprecher, Thomas Mütze, zum vorzeitigen Prozessende gegen vier frühere Vorstände der Bayerischen Landesbank. <br>

26. August 2014


"Es geht bei der Beurteilung des Kaufs der Hypo Group Alpe Adria im Jahr 2007 nicht darum, ob es eine unternehmerisch richtige oder falsche Entscheidung war, sondern darum, wie die Bank gekauft wurde: nämlich grob fahrlässig! Die Risiken wurden vertraglich nicht abgesichert, die Sorgfältigkeitsprüfung (Due Diligence) war vor der Vertragsunterzeichnung nicht vollständig abgeschlossen."

"Wie kann es sein," fragt sich Thomas Mütze, "dass die bayerische Justiz hier keinerlei Nachweis für ein Fehlverhalten findet? Aus der Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist das völlig unverständlich! Und kein Trost: Die 20.000 Euro, die beispielsweise Dr. Michael Kemmer, der frühere Finanzvorstand und spätere Vorstandsvorsitzende der BayernLB, zahlen muss, sind gerade mal 0,005 Promille des bisher verursachten Schadens!

Bleibt zu hoffen, dass das Gericht bei den Rest-Angeklagten Werner Schmidt und Rudolf Hanisch etwas genauer hinschaut."

ULa