Alles korrekt bei den Steuerzahlungen des ADAC?

Im Haushaltsausschuss des Landtags berichtete ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerzahlungen und Steuerpflichten es ADAC. Konkret geht es um zwei Fragen, auf die Thomas Mütze, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, bisher nur ausweichende Antworten aus dem Ministerium bekommen hatte. Erstens: Weshalb sind nur 10% der Mitgliedsbeiträge der ADAC-Mitglieder umsatzsteuerpflichtig? Zweitens: Hätte der ADAC nicht eigentlich Versicherungssteuer auf einen Teil der Mitgliedbeträge abführen müssen?</p>

16. Mai 2014

Die erste Frage wurde mit dem Hinweis auf eine Prüfung und Vereinbarung der Finanzverwaltungen aller Bundesländer aus dem Jahr 1980 beantwortet. Es also wohl keine bayerische Sonderregelung für den ADAC. Die zweite Frage bleibt offen. Das bayerische Finanzministerium konnte nicht klären ob der ADAC mehrere Hundert Millionen Euro Versicherungssteuer nachzahlen muss. Die Feststellung der Staatsregierung, in Sachen Steuern sei beim  ADAC alles „rechtskonform“, ist daher wohl etwas verfrüht.


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