Abschaffung der Erbschaftssteuer steht nicht auf der Agenda

„Es kann nicht sein, dass die Erben von großen Vermögen besteuert werden, die Erben von Betrieben aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht", aus genau diesem Grund begrüßt unser finanzpolitischer Sprecher Thomas Mütze das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer.<br>

17. Dezember 2014


"Diese Gerechtigkeitslücke muss jetzt endlich geschlossen werden – das ist positiv. Die Bundesregierung muss nun neue Vorschläge auf den Tisch legen. Unsere Vorstellung ist klar: Der Betriebsübergang muss gewährleistet sein, aber darf nicht dazu führen, überhaupt keine Erbschaftssteuer mehr zahlen zu müssen. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer steht ebenso wenig auf der Agenda, wie die Regionalisierung. Bayern profitiert derzeit mit rund einer Milliarde jährlich von der Erbschaftssteuer – dieses Geld brauchen wir für die Infrastruktur und die Bildung; da ist es gut angelegt.“

hla