Keine Ausnahmen für Straßenbaugesellschaft!

Markus Ganserer fordert eine fundierte Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen. Keine Zustimmung bei grünen Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitikern aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen findet die von Bundesfinanzminister Schäuble und Bundesverkehrsminister Dobrindt forcierte Straßenbaugesellschaft für Autobahnen und Bundesfernstraßen. "Wir lehnen die dafür notwendige Grundgesetzänderung ab", kommentiert unser verkehrspolitischer Sprecher das Ergebnis eines verkehrspolitischen Austauschs in Stuttgart.

07. Oktober 2015

"Die Straßenbaukompetenz liegt bei den Ländern und da ist sie auch gut aufgehoben."

Die von der sogenannten Fratzscher-Kommission der Bundesregierung geforderte Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für Bundesstraßen sei ein Schnellschuss und schaffe eine zusätzliche Verwaltungsebene, die in erster Linie dazu diene, privaten Investoren neue, ertragreiche Investitionsmöglichkeiten über ÖPP-Modelle (öffentlich-private Partnerschaften) zu eröffnen. Die geplanten Doppelstrukturen würden jedoch zu erhöhten Kosten, Konkurrenz um das knappe Fachpersonal und Kompetenzverlusten durch geteilte Zuständigkeit für die überörtlichen Straßen führen. Dazu würden zusätzliche Abstimmungsprozesse mit den Belangen der Landesplanung, erschwerte Berücksichtigung lokaler Belange und daraus resultierend verringerte Akzeptanz und erschwerte Umsetzung von Projekten drohen. „Anstatt dem Straßenbau die notwendige Effizienz und Effektivität zu verschaffen, wird ein neuer Moloch geschaffen.“ 

Markus Ganserer fordert vor Veränderung der bewährten Auftragsverwaltung durch die Bundesländer eine fundierte Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen einer solchen Bundesfernstraßengesellschaft auf die Aufgabenerledigung bei Bund und Ländern. „Wenn das Grundgesetz betroffen ist, gilt es Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen.“