TTIP-Leak zeigt: USA erkennen europäisches Vorsorgeprinzip nicht an

Zum Weltverbraucherschutztag (15. März) warnt unsere verbraucherschutzpolitische Sprecherin Rosi Steinberger vor einer Verwässerung der hohen bayerischen Standards beim Verbraucherschutz. Und: Auch jenseits des Freihandelsabkommens sehen wir mehr Bedarf für Verbraucherschutz.</p>

13. März 2014

Rosi Steinberger: "Die vor kurzem von unseren Europa-Abgeordneten ‚geleakten‘ Verhandlungsleitlinien zum Freihandelsabkommen legen die Vermutung nahe, dass die USA zentrale EU-Standards beim Verbraucherschutz aushebeln wollen. In dem Dokument wird etwas schwammig, aber dennoch unmissverständlich formuliert, worum es den USA geht: Sie wollen das durch die EU-Verträge geltende Vorsorgeprinzip nicht anerkennen."

Das Vorsorgeprinzip darf aber nicht vom Tisch gewischt werden. Steinberger: "Es kann nicht sein, dass in Zukunft Produkte auf den Markt kommen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen. In den USA muss erst bewiesen werden, dass ein Produkt schädlich ist, damit es nicht mehr verkauft werden darf. Bei uns ist es umgekehrt. Unser Prinzip lässt gerade nicht zu, dass zum Beispiel mit Chlor desinfiziertes Fleisch auf den Markt kommt – weil ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann."

Wir werden uns vor diesem Hintergrund  weiterhin für einen starken Verbraucherschutz einsetzen. "Von der Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln über den Schutz vor gefährlichen Chemikalien bis zum Datenschutz gibt es noch einiges zu tun", unterstreicht Rosi Steinberger.