Energie

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Regierung verzögert die Energiewende und versagt beim Klimaschutz

23. Dezember 2020

Am 17.12.2020 beschloss der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verfehlt leider den notwendigen Aufbruch für den Klimaschutz und zementiert den Rückstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Auf den letzten Drücker wurde wenige Tage vor Weihnachten noch das EEG 2021 beschlossen. Es ist mit sehr heißer Nadel gestrickt. Das EEG hätte aber als Herzstück für den Ausbau der Erneuerbaren weitaus mehr verdient, denn die Erneuerbaren sind der Schlüssel für die Erreichung der Klimaziele. 

Was bringt die Novelle? Zwar beseitigt die Novelle ein paar kleinere Hemmnisse, u.a. dank des Drucks von Branchen- und Umweltverbänden sowie auch uns Grünen, sie schafft es aber nicht im Ansatz, den Ausbau der Erneuerbaren zu entfesseln. 

Die Ausbauziele sind viel zu niedrig angesetzt. So kann Deutschland die Pariser Klimaziele nicht erreichen und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft bleibt im Keim stecken. Die Bundesregierung bedient sich außerdem eines Tricks und geht mit 580 TWh von einem viel zu geringen Stromverbrauch bis 2030 aus (2018 hatten wir 595 TWh Stromverbrauch in Deutschland!). Der Bedarf wird künstlich klein gerechnet, allerdings ohne dass die Regierung etwas für mehr Stromsparen und Effizienz unternimmt. Das ist fatal. 

Damit verpasst die Bundesregierung die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, noch einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir brauchen einen viel ambitionierteren Ausbau von Wind- und Solarenergie, mehr Engagement für Bürgerenergie sowie eine stärkere Entbürokratisierung, um unsere selbst gesteckten Ziele zu erreichen und die Kohle- und Atomkraftwerke zu ersetzen.


Erneuerbaren-Ausbau muss endlich entfesselt werden: Jährlicher Ausbau muss sich vervielfachen 

Die beschlossenen Ziele reichen hinten und vorne nicht für einen neuen Ausbauschub der Erneuerbaren. Als Beitrag für die Klimaziele bräuchten wir:

  • Mindestens doppelt hoher Ausbau an Solarenergie als im EEG vorgesehen, also rund 10 Gigawatt statt 5 GW pro Jahr. 
  • Der Ausbau der Windenergie an Land muss sich im Vergleich zum letzten Jahr versechsfachen. Wir fordern 5 GW netto. 
  • Ein konkretes Ausbauinstrument hat die Bundesregierung in der Novelle komplett rausgelassen: die von uns geforderte Solarpflicht im Gebäudebereich.

Änderungen in letzter Minute – erste Einschätzung nach Bundestagsbeschluss am 17.12.2020

Statt mit der EEG-Novelle ambitionierte Ziele zu setzen und Lust auf die Energiewende zu machen, bremst die GroKo wo sie kann. In letzter Minute wurden manche Verschlechterungen doch noch verhindert. 

  • Mit der Novelle werden kleine und mittlere PV-Anlagen bis zu 30 kWp von der EEG-Umlage befreit (§61b). Die Abschaffung der Sonnensteuer ist eine alte Forderung von uns. Damit setzt die Bundesregierung auch endlich aktuelles EU-Recht um, was eigentlich selbstverständlich wäre, jedoch nur durch massiven öffentlichen Druck erreicht wurde. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Stärkung der Bürgerenergie – und das Tolle ist: diese Regelung gilt für alle neuen Anlagen, für alle Anlagen, die aus Vergütung fallen und ab 1.1.2021 auch für alle Bestandsanlagen.

    Es bedarf aber mehr, z.B. die ebenfalls in der EU-Erneuerbaren-Richtlinie vorgesehene gemeinschaftliche Eigenversorgung einzuführen, wonach verschiedene Parteien in einem Mehrfamilienhaus gemeinsam eine Erneuerbare-Energien-Anlage betreiben und den Strom aus der Anlage selbst verbrauchen dürfen. 

    Das Mieterstromgesetz wurde zwar in einigen Punkten verbessert. Für eingespeisten Strom werden pauschal gute 2 Cent bezahlt. Aber der an die Mieter abgegebene Strom darf z.B. maximal 90 % des Preises eines vergleichbare Grundanbieters betragen, obwohl jeder Mieter ja ohnehin frei in der Auswahl des Anbieters ist. Mieterstrom ist und bleibt ein zu komplexes Konstrukt! 
     
  • Ü20 Photovoltaikanlagen: PV Anlagen, die Ende 2020 nach 20 Jahren aus der EEG-Finanzierung fallen, bekommen den durchschnittlichen Jahresmarktwert als Vergütung abzüglich einer Vermarktungspauschale. Im Jahr 2020 waren die Strompreise an der Börse sehr niedrig. Der Jahresmarktwert liegt bei rund 3 Cent. Wenn kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut ist (das ist zum Glück jetzt keine Pflicht mehr), werden 0,4 Cent abgezogen (ansonsten 0,2 Cent). Somit bekommt der PV Altanlagenbesitzer rund 2,6 Cent für den eingespeisten Strom. Bei einer 3 kWp Anlage sind das gerade einmal rund 60 Euro – im ganzen Jahr! Zuviel zum Sterben, zu wenig zum Leben – kann man da nur sagen!

    Positiv: Eigenverbrauch ist erlaubt und man kann versuchen, soviel wie möglich selbst zu verbrauchen (Gegenwert 30 Cent) und den Überschuss einzuspeisen. Bei Eigenverbrauch ist es am Ende doch eine Lösung, mit der man irgendwie leben kann. 
     
  • Ü20 Windkraftanlagen: Für Pionierwindenergieanlagen, die Ende 2020 nach 20 Jahren aus der EEG-Finanzierung fallen, gibt es wenige Tage bevor sie aus der Vergütung fallen doch noch eine Regelung. So spät ist einfach eine Frechheit! Es wird eine Vergütung von rund 3 Cent zugesagt, allerdings nur für einige Monate. Danach soll es für sie ein Ausschreibungsverfahren geben – Zuschlag aber nur für 80 % der Gebote (warum auch immer). Und nur die Anlagen dürfen an einer Ausschreibung teilnehmen, die nicht in einem Vorranggebiet stehen (diese Regelung verstehe ich, da bei Anlagen in Vorranggebieten ein Repowering möglich und sinnvoll ist). Das Ganze soll noch mit einer Verordnung geregelt werden. Damit gibt es nun dank des öffentlichen Drucks überhaupt eine Art von Lösung für diese sog. Ü20-Windenergie-Anlagen – wie auch von uns gefordert. Das ist zu begrüßen. Allerdings ist die weitere Ausgestaltung offen und insgesamt sind die 3 Cent einfach zu wenig, um Kosten für Versicherung, Standsicherungsnachweis … zu erwirtschaften. Dafür bräuchte es über 5 Cent.
     
  • Aus dem Gesetzentwurf im Artikel 1 – wohl auf Druck der immer noch aktiven Kohlelobby in den Regierungsfraktionen - in letzter Minute wieder gestrichen wurde dagegen, dass Erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit hätte man Rechtssicherheit geschaffen für arten- und naturschutzrechtliche Aspekte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das war für mich eines der wichtigsten Punkte im neuen EEG Entwurf. Das dies auf den letzten Metern wieder gestrichen wurde ist maximal enttäuschend! 
     
  • Der Passus zu negativen Strompreisen wurde entschärft. Zuerst war von Altmaier geplant, dass bereits ab der ersten Stunde bei negativen Strompreisen die EE-Anlagen keine Vergütung mehr bekommen (altes EEG : ab sechs Stunden). Jetzt heißt es im §51: Verringerung des Zahlungsanspruchs auf null nicht bereits ab erster Stunde, sondern wenn der Spotmarktpreis für vier aufeinanderfolgende Stunden negativ ist.
     
  • Es wird eine Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen an den Einnahmen der örtlichen Windparks geschaffen. Dies ist jedoch keine bundesweit verbindliche und verpflichtende Vorgabe, wie von uns gefordert. 
     
  • Eine unsinnige Regelung wurde mit §48 Abs. 5 eingeführt: Für Gebäude-Solaranlagen über 300 kWp und bis zu 750 kWp werden nur 50 % der eingespeisten Strommenge nach Marktprämie vergütet. Die restliche Strommenge wird zwar abgenommen, aber nicht vergütet. Für Objekte mit niedrigem Eigenverbrauch steht somit die Wirtschaftlichkeit wieder in Frage und es werden im Zweifelsfall nur 299 kWp installiert. Wer kommt auf solche idiotischen Regelungen? 
     
  • Die Ausbaumengen sind zu niedrig und werden – so die neuen Änderungen – nochmal reduziert, sollten vorangegangene Ausschreibungen unterzeichnet gewesen sein (§28 Abs. 6).

Fazit

Die GroKo hat bis zur letzten Minute verhandelt, konnte sich aber trotzdem nicht auf die entscheidenden Punkte einigen, nämlich höhere Ausbauziele für Erneuerbare. Diese bleiben in der beschlossenen Novelle viel zu niedrig. Stattdessen kündigten Union und SPD durch einen Entschließungsantrag an, das im 1. Quartal 2021 anzugehen. Es ist ein Zeichen von Schwäche, wenn Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag zum eigenen Gesetz beschließen und damit die Energiewende und den Klimaschutz mit ungewissem Ausgang vertagen. Mit dem Entschließungsantrag verschleppt die GroKo also sowohl die Energiewende als auch den Klimaschutz und schafft zusätzlich unnötige Unsicherheit. 

Fehlanzeige noch immer für eine realistischen Strombedarfsprognose als Datengrundlage: Beim Erneuerbaren-Ausbau geht es um Klimaschutz und daher um unsere Zukunft – eine zu ernste Angelegenheit, um bei den Grundannahmen zu tricksen. Der künftige Strombedarf muss daher realistisch geschätzt werden, statt Luftnummern zu verbreiten. Denn trotz Effizienzgewinnen wird der Stromverbrauch steigen, v.a. durch die sog. Sektorenkopplung (Strom wird vermehrt auch in den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie benötigt) sowie durch die Produktion von Wasserstoff. Dieser Bedarf muss in die Prognosen eingerechnet werden.

Selbst die Fachjuristen der Stiftung Umweltenergierecht sagen: Komplexitätsabbau beim EEG ist dringender denn je.Wenn selbst die Fachspezialisten dies urteilen, ist es als Grundlage für eine Energiewende in Bürgerhand komplett ungeeignet. Das EEG muss grundlegend vereinfacht werden. Es reicht hierzu ein kurzer Blick auf den Entschließungsantrag EEG-Novelle im Anhang – 229 Seiten! Und diesen haben die Abgeordneten am Montagabend erhalten – am Dienstag war Abstimmung im Wirtschaftsausschuss. Niemand kann das über Nacht durcharbeiten! 

Insgesamt also leider die Feststellung, dass das EEG 2021 vorne und hinten nicht reicht für die Erreichung der Klimaziele.