Energie

Brauchbare Lösung bei Ü20-PV-Anlagen

Erfolg für alle, die schon ältere PV-Anlagen auf dem Dach haben

18. Dezember 2020

Endlich wurde für die Pioniere der Photovoltaik, also für Eigentümer*innen 20 Jahre alter, funktionstüchtiger Anlagen - doch noch eine halbwegs gute Lösung gefunden, denn am 17.12 wurde nun im Bundestag folgendes beschlossen:

Die Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, dürfen weiter ins Netz einspeisen. Jetzt dürfen sie auch Eigenstrom nutzen. Der Überschuss kann ins Netz eingespeist werden.Die Vergütung für den eingespeisten Strom ist aber sehr sehr niedrig: Der durchschnittliche jährliche Marktwert wird ausbezahlt abzüglich Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh.

Das Corona-Jahr 2020 würde 2021 als Maßstab gelten. Wir hatten Rekord-Tiefstwerte beim Börsenpreis. Der Marktwert liegt bei rund 3 Cent/kWh. Abzüglich 0,4 Cent Vermarktung verbleiben 2,6 Cent/kWh. 

Eine alte 4 kW-Anlage erzeugt rund 3500 kWh. Das wären dann lediglich rund 90 Euro pro Jahr. Wenn man einen neuen, teuren Zähler (Smart Meter) installiert, reduziert sich der Vermarktungsabschlag auf 0,2 Cent. Dann bekommt man für die Beispielanlage 7 Euro mehr. Ein Witz!  Bei kleinen Anlagen rentiert sich ein Smart Meter nicht.

Die EEG-Umlage auf eigengenutzten Strom wird für Anlagen bis 30 kWp nicht erhoben. Eine lange Forderung von uns auf Umsetzung der EU Richtlinie wurde erfüllt. Die Sonnensteuer wurde zumindest für Anlagen bis 30 kWp aufgehoben.

Grüne Forderungen wurden weitgehend erfüllt: 

  • Erfüllt: Eigenstromnutzung muss erlaubt werden.             
  • Teilweise erfüllt - zu niedrig: Da eigengenutzter Strom einen Wert von rund 30 Cent hat, halte ich bei möglicher Eigenstromnutzung eine Vergütung von mindestens 3 Cent (ohne Abzug Vermarktung) angemessen.         
  • Nicht erfüllt: Diesen niedrigen Wert von 3 Cent akzeptiere ich aber nur, wenn Eigenstromnutzung erlaubt ist. Falls das nicht der Fall ist, sollte die Vergütung bei 5-6 Cent liegen. Anlagen ohne Eigenstromnutzungsmöglichkeit haben so keine Perspektive - hier wäre eine Ausnahme wichtig gewesen.
  • Erfüllt: Es darf keine EEG-Umlage für selbst genutzten Strom erhoben werden.       
  •  Erfüllt für Anlagen bis 30 kWp: Die Sonnensteuer muss weg.