Entschädigung Atomkonzerne: Gericht straft Hopplahopp der schwarz-gelben Bundesregierung ab

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem den Atomkonzernen eine „angemessene“ Entschädigung wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima zusteht, kommentiert der Sprecher für Energie und Klima der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig

06. Dezember 2016


„Das Urteil verwundert nicht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2010 den Atomkonzernen gegen großen gesellschaftlichen Widerstand eine pauschale Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke von acht bis 14 Jahren zugebilligt – und es unter dem Eindruck von Fukushima zurückgenommen. Dieses handwerklich schlecht gemachte Hopplahopp straft das Gericht nun ab.

Da die Rücknahme der Laufzeitverlängerung grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, wird und darf die Entschädigung aber keineswegs so hoch ausfallen, wie sich die Konzerne das erhoffen.“