EEG-Novelle: Windkraft braucht konstanten Ausbau

<p>Mit einem <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/16-03-18_eeg_da.pdf">Dringlichkeitsantrag</a> werden sich die Landtags-Grünen für eine „Saubere und sichere Energie in Bayern – ein starkes Erneuerbares-Energien-Gesetz für eine Energiewende der Bürgerinnen und Bürger“ einsetzen. „Mit der von der Großen Koalition geplanten Änderung des EEG steht die gesamte Energiewende auf dem Spiel“, erklärt der energiepolitische Sprecher <strong>Martin Stümpfig</strong>.

18. März 2016

„Windkraft wird dann nicht mehr Pfeiler der Energiewende, sondern nur noch ein Lückenfüller sein und Bürgerenergie wird nahezu unmöglich gemacht.“

Der Klimaschutzgipfel in Paris habe deutlich gezeigt, dass es „viel mehr und nicht weniger Anstrengungen bedarf. Zum Schutz des Klimas muss die Energiewende beschleunigt werden.“ Das Ziel der Bundesregierung, 45 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2025, müsse ausdrücklich als Untergrenze definiert werden. „Wir brauchen ein kontinuierliches, jährliches Netto-Mindestvolumen, um eine möglichst rasche Vollversorgung, spätestens bis 2035, mit Erneuerbaren Energien zu erreichen“, so Martin Stümpfig. „Ein konstanter und verlässlicher Ausbaukorridor ist auch für die deutsche Windbranche von entscheidender Bedeutung, wenn sie ihre starke Stellung auf dem Weltmarkt nicht verlieren will.“

Das derzeit geplante Ausschreibungsmodell führe zu einer weiteren Konzentration der Windenergie in Norddeutschland. „Wir brauchen aber einen flächenhaften Ausbau um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die nötige Systemstabilität zu erreichen“, so Martin Stümpfig. „Mit einer Regionalquote bei den Ausschreibungen können wir es schaffen, dass die Rahmenbedingungen für Bayern akzeptabel sind.“

Die Energiewende könne nur erfolgreich sein, wenn die BürgerInnen die Chance hätten, sich aktiv zu engagieren. Martin Stümpfig: „Um die Akteursvielfalt zu verbessern, müssen zumindest alle EU-konformen Ausnahmen von Ausschreibungen ergriffen werden. Dazu gehört insbesondere die De-minimis-Regelung für die Errichtung kleiner Bürger-Windparks.“