AKW Grafenrheinfeld: Abriss ohne Hintertürchen für E.ON

Die Landtags-Grünen beteiligen sich mit einer eigenen Einwendung am atomrechtlichen Verfahren zum Abriss des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld. „Dem Antrag von E.ON – jetzt: Preußen Elektra – darf in dieser Form nicht entsprochen werden“, erklärt der energiepolitische Sprecher Martin Stümpfig. E.ON deklariere den Antrag als unternehmerische Entscheidung und wolle nur unter bestimmten Bedingungen von der Abrissgenehmigung Gebrauch machen.

26. Juli 2016

„E.ON lässt sich einige Hintertürchen offen: Den Abriss nach ökonomischen Interessen durchzuführen und eine ‚Wiederanfahroption“, sollte das Bundesverfassungsgericht den Atomausstieg rückgängig machen.“

Aber nicht nur die von E.ON geforderten Bedingungen führen das Verfahren aus Sicht der Landtags-Grünen ad absurdum. „Im Antrag gibt es keinerlei Abwägung, welche Art des Rückbaus mit der geringsten Strahlenbelastung für das Personal und die Menschen in der Umgebung am günstigsten wäre“, so Martin Stümpfig. „Auch hier dominieren die kaufmännischen Gründe und nicht das gesetzliche Gebot der Strahlenminimierung.“ Völlig inakzeptabel sei zudem, mit dem Abbau zu beginnen, obwohl noch abgebrannte Brennelemente im Reaktorbecken lagern. „Grundvoraussetzung für einen Abriss muss die Kernbrennstofffreiheit sein: Alles andere ist irrsinnig und gefährlich.“

Die Landtags-Grünen fordern, dass die Bedingungen von E.ON zurückgewiesen, verschiedene Rückbaualternativen geprüft und detailliertere Unterlagen zum geplanten Abriss vorgelegt werden. Martin Stümpfig: „Nur so kann eine sachgerechte Entscheidung gefällt und die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung gewährleistet werden.“

Einwendung der Landtags-Grünen finden hier als PDF