AKW Isar I - Kein Abriss mit dem Brennstab
<p><strong>Die Bevölkerung in Landshut und Umgebung sieht die Entwicklung des Atomkraftwerks Isar I in Ohu bei Landshut seit vielen Jahren mit Sorge.</strong> Ein breites „Bündnis für Atomausstieg“ (BüfA Landshut), bestehend u.a. aus verschiedenen Bürgerinitiativen, der Kreisgruppe des Bund Naturschutz und der Landshuter Grünen, hat in den Jahren 2010/11 entscheidend dazu beigetragen, dass der alte Siedewasserreaktor Isar 1 in Folge des Fukushima-Unglücks stillgelegt wurde.</p>

25. Juni 2015
Von August 2010 bis Juni 2011 fanden wöchentliche Mahnwachen vor dem AKW statt. Jeden Monat wurden in der Landshuter Altstadt „Countdown“-Kundgebungen organisiert. Das Bündnis ist weiterhin aktiv, denn mit der Abschaltung des Reaktors Isar 1 sind längst nicht alle Probleme gelöst.
Während sich die CSU heftig über die Rückkehr von 70 bis 90 Tonnen radioaktivem Atommülls nach Bayern echauffiert, verschließt sie mit aller Gewalt die Augen vor einem weit größeren Problem: Im AKW Isar 1 liegen über 300 Tonnen abgebrannte Brennelemente in einem Abklingbecken: ohne den Schutz von Castoren und hinter Mauern, die stellenweise nur halb so dick sind wie bei der benachbarten Zwischenlagerhalle. Dieses Abklingbecken mit ca. 1.700 hoch radioaktiven Brennelementen ist aus Sicht des Bündnisses momentan der mit Abstand gefährlichste Teil der drei Atomanlagen von Ohu.
Im Mai 2012 stellte E.ON den Antrag auf Stilllegung und will tatsächlich mit dem Abriss des Atomkraftwerks beginnen, bevor das Abklingbecken mit seinen Brennelementen leer geräumt ist. Beim Erörterungstermin im Juli 2014 brachten die Landtags-Grünen die eigenständigen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren ein. Unsere Argumente wurden verharmlost vom Tisch gewischt und es wurde deutlich: Das Risiko eines Abrisses neben bzw. unter 1.700 hoch radioaktiven, abgebrannten Brennelementen wurde vom Ministerium offenbar ignoriert.
Wir Grüne nehmen das so nicht hin und haben deshalb ein Gutachten erstellen lassen. Der Physiker Wolfgang Neumann ist ein anerkannter Gutachter für kernphysikalische Fragen und einer der kompetentesten Experten für Atommülllager und -transporte.
Ergebnisse der „Stellungnahme zu Sicherheitsproblemen bei Abbaubeginn von Isar 1 ohne vorherige Leerung des Brennelementelagerbeckens“
Das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage Isar 1 befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase. Mit der Erteilung der Genehmi¬gung wird 2016 gerechnet.
Im Brennelementelagerbecken befinden sich gegenwärtig 1.734 Brennelemente und 44 defekte Sonderbrennstäbe. Es ist abzusehen, dass diese nicht bis zum Beginn der geplanten Stilllegung aus der Anlage entfernt werden können. Es stehen dafür weder die benötigten Transport- und Lagerbehälter zur Verfügung noch liegen Genehmigungen zur Zwischenlagerung vor. Sollte E.ON mit Stilllegung und Abbau nach Erteilung der Genehmigung beginnen, wird Isar 1 also nicht kernbrennstofffrei sein. Eine solch gefahrenerhöhende Praxis ist bisher weder in der Bundesrepublik vorgekommen noch entspricht sie dem internationalen Standard.
Gefahren: vom kleinen Störfall zum Katastrophe
Ein Abbau des Reaktorgebäudes parallel zur weiteren Lagerung des Kernbrennstoffs erhöht die Gefahr von Störfällen. Der Abbau wird in Bereichen durchgeführt, in denen sich Sicherheitssysteme zur Kühlung der hoch radioaktiven Brennelemente befinden. Zum Abbau vorgesehene Komponenten oder Rohrleitungen sind sogar teilweise mit den Sicherheitssystemen verknüpft. Das betrifft vor allem die Kühlsysteme und die Notstromversorgung.
Auch im Bereich des Brennelementelagerbeckens sollen Abbaumaßnahmen durchgeführt werden. Dort werden dann nicht nur schwere Lasten trans¬portiert, sondern möglicherweise sogar Zerlegearbeiten durchgeführt. Dadurch und durch den möglichen Absturz von Lasten kann das Lagerbecken schwer beschädigt werden und das zur Kühlung der hoch radioaktiven Brennelemente notwendige Wasser ausfließen. Dadurch kann es zum Aufheizen und Schmelzen von Brenn-elementen kommen und damit zu einem katastrophalen Freisetzung von Radioaktivität.
Unabhängig von Stilllegungs- und Abbaubeginn muss das Brennelementlagerbecken von Isar 1 schnellstmöglich geräumt werden. Denn dieses befindet sich in besonders exponierter Lage außer¬halb des Sicherheitsbehälters im oberen Bereich des Reaktorgebäudes. Es ist daher unzureichend geschützt gegen einen Angriff mit pan¬zerbrechenden Infanteriewaffen oder Sprengstoff.
Isar 1 liegt in der Einflugschneise des Münchner Flughafens. Ein Flugzeugabsturz kann katastrophal enden. Mehrere Gutachterorganisationen kommen in Bewertungen für unterschiedliche Auf¬tragge¬ber jeweils zum gleichen Ergebnis: Beim Absturz eines Verkehrsflugzeugs auf Isar 1 kann es zum Kühlmittelverlust und damit zur Katastrophe kommen.
E.ON: Nur das Geld zählt
Das Vorgehen der deutschen Atomkraftwerksbetreiber in Entsorgungsfragen hat sich in den vergangen Jahren deutlich gewandelt. Lange Zeit hat die Atomwirtschaft den rot-grünen Atomausstieg nicht ernst genommen, auf eine Rücknahme des Atomausstiegs hingearbeitet und in dieser Zeit das Entsorgungsthema relativ sensibel gehandhabt, um die Akzeptanz für die Laufzeitverlängerung zu erhöhen.
Nach dem Unglück von Fukushima wurde den Vorständen der Atomkonzerne klar, dass ein Großteil ihrer Reaktoren nur noch eine beschränkte Laufzeit haben und damit auch nur noch beschränkte Einnahmen erwirtschaftet werden können. Deshalb haben die Ökonomen endgültig die Oberhand über die Ingenieure und Strahlenschützer erhalten. Kosteneinsparung ist das Gebot der Stunde. Praktisch umgehend wurden die Informationszentren und Pressestellen an den einzelnen Standorten geschlossen.
Zudem werden Stilllegungs- und Abbauanträge immer früher gestellt. Wurde der Antrag für Isar 1 erst ein Jahr nach der endgültigen Abschaltung gestellt (Mai 2012), erfolgte dies bei Grafenrheinfeld schon 21 Monate vor dem offiziellen bzw. 15 Monate vor dem realen Abschalttermin (März 2014). Beim Block B in Gundremmingen wurde sogar schon mehr als drei Jahre vor dem offiziellen Ende der erste Antrag auf Abbau von Anlageteilen gestellt (Dezember 2014).
E.ONs Strategie ist einfach: Geld sparen. Beispielhaft dafür ist der straffe Zeitplan, der eben schon einen Abriss noch vor der Kernbrennstofffreiheit vorsieht. Auf der anderen Seite möchte E.ON auf alle Fälle aber auch vermeiden, für die anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle eine vorübergehende Zwischenlagerhalle zu errichten. Sollte also ein zeitnaher Abtransport der Abfälle nicht möglich sein, möchte sich E.ON den Weg frei halten, den Abriss zu verzögern. Allein die betriebswirtschaftlichen Rechnungen bestimmen die Abrissstrategie!
CSU-Umweltministerium nimmt Risiko auf Kosten der Bevölkerung in Kauf
Bei der Erteilung der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung hat die Genehmigungsbehörde, hier also das CSU-Umweltministerium, einen Ermessensspielraum; man könnte also die Räumung des Beckens vor Abbaubeginn vorschreiben. Das wäre auch E.ON gegenüber zumutbar. Denn erstens ist E.ON an der Verzögerung der Kernbrennstofffreiheit mit Schuld, da die von den vier Atomkonzernen betriebene GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) die Genehmigungsunterlagen für neue Castoren zu spät eingereicht hatte. Zum zweiten will man sich eine Hintertür offen lassen: Ja zur Genehmigung für den Abriss, aber unter Vorbehalt diese nicht zu nutzen. E.ON spekuliert darauf, beim Bundesverfassungsgericht mit einer Schadensersatzklage wegen der Stilllegung von Isar I noch Erfolg zu haben. Das heißt aus Sicht der Atomfirma: Vielleicht kann Isar I doch weiterbetrieben werden und wenn, dann wird auch noch der letzten Rest an schmutzigem Atomstrom und -geld rausgepresst.
Das CSU-Umweltministerium muss hier seiner Verantwortung gerecht werden – und handeln. E.ON darf nicht mit dem Abriss beginnen, während hochradioaktive Brennelemente nur wenige Meter entfernt lagern. Das ist hochriskant und zwar auf dem Rücken der Bevölkerung. Die Sicherheit der Bevölkerung muss das höchste Gut sein.
Grünes Fazit: Strahlenschutz ist wichtiger als E.ONs Sparkurs
Die Aufgabe eines Umweltministeriums als Genehmigungsbehörde ist dezidiert nicht die Kosteneinsparung. Leitlinie bei diesem Genehmigungsverfahren muss die Absenkung des Gefahrenpotenzials und die Minimierung der Strahlenbelastung für das Personal und für die Umgebung sein. Es gibt keinen berechtigten Grund, mit dem Abriss von Isar 1 zu beginnen, bevor die Anlage nicht kernbrennstofffrei ist: Deshalb muss in der Rückbau-Genehmigung sichergestellt werden, dass der Abriss erst erfolgt, wenn Isar I kernbrennstofffrei ist. Der Schutz vor hochradioaktiver Strahlung ist wichtiger als E.ONs Kosteneinsparungen.
E.ON übt großen Druck auf das Umweltministerium aus, denn sie fühlen sich immer noch um „ihre“ Laufzeitverlängerung betrogen und erwarten, dass die CSU-Regierung sie dafür entschädigt. Die Entscheidung über den Abrissantrag E.ONs wird eine Nagelprobe darüber, ob die Staatsregierung noch eigenständig in der Atompolitik handeln kann und will.
Wir Grüne werden uns mit vielen Mitteln gegen einen vorzeitigen, schnellen und rein finanziell motivierten Abriss von Isar 1 wehren und alle unterstützen, die dies politisch und/oder rechtlich verhindern wollen.