Demokratie und Transparenz

Grüne Gesetzentwürfe für ein gläsernes Parlament

Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes: Regelung der Nebeneinkünfte

26. November 2021

Wir Landtags-Grüne kämpfen schon lange für ein gläsernes Parlament. Jetzt kommen wir diesem Ziel einen großen Schritt näher! Die persönliche Bereicherung von Abgeordneten der Union an einer nationalen Notlage hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie schwer beschädigt. Der politische Anstand scheint bei einigen Abgeordneten komplett abhandengekommen zu sein, wenn sie Lobbyismus und wirtschaftliche Vorteile vor das Gemeinwohl stellen. Jeder einzelne Lobbyismus-Skandal ist einer zu viel. Zur grundlegenden Aufarbeitung dieser schweren Verfehlungen haben wir einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag auf den Weg gebracht. Wir werden die Maskendeals und den schwarzen Filz lückenlos ausleuchten. Dabei stehen nicht nur die Abgeordneten im Fokus, sondern auch die Rolle der Regierung, die diese Deals leichtfertig mitgetragen hat.
Um nicht nur die Vergangenheit aufzuklären, sondern auch für die Zukunft vorzusorgen, haben wir einen interfraktionellen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine klare Verschärfung des Abgeordnetenrechts vorsieht. Eine unserer Kernforderungen wird nun endlich realisiert: Das Verbot bezahlter Lobbyvertretung durch Abgeordnete. Mitglieder des Landtags dürfen kein Geld von Dritten dafür annehmen, dass sie politische Interessenvertretung betreiben oder Kontakte in Ministerien und Regierungen herstellen. Endlich müssen außerdem Nebeneinkünfte klar offengelegt werden. Eine Verschleierung der tatsächlichen Höhe der Nebenverdienste durch Umwandlung in nach oben gedeckelte Stufenangaben – wie bisher der Fall - wird beendet. Außerdem führen wir eine Offenlegungspflicht von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften bereits ab 3 % der Beteiligungsquote ein. Somit sollen insbesondere Briefkastenfirmen, Treuhandsysteme und die Verschleierung von Geldflüssen über Tochterfirmen ins Off-Shore-Geschäft transparent werden.
Gleichzeitig legen wir einen Gesetzentwurf zu einer Karenzzeit von Mitgliedern der Staatsregierung vor: In den ersten 3 Jahren nach der Tätigkeit als Minister*in ist eine neue Beschäftigung in der Wirtschaft genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss versagt werden, wenn die Tätigkeit im selben Verantwortungsbereich stattfinden soll, auf den sich die vorherige Tätigkeit in der Regierung erstreckt hat.

Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck