Demokratie und Transparenz
Grünes Transparenzgesetz für lebendigen Austausch zwischen Bürger und Verwaltung
<p><strong>Katharina Schulze: Ein Halbherziger, zögerlicher und technokratischer Vorschlag der CSU-Regierung wird die bayerische Verwaltung nicht ins Zeitalter der Digitalisierung überführen.</strong> "Heute sind Pakete für den Kunden an jeder Stelle der Auslieferungskette nachzuverfolgen. Warum geht das aber beispielsweise nicht auch mit dem Bauantrag im Landratsamt?", kommentiert unsere innenpolitische Sprecherin den Entwurf der CSU-Regierung für ein Bayerisches E-Governmentgesetz. <br>

21. Juli 2015
Die Landtags-Grünen stellen dem ein Bayerisches Transparenzgesetz entgegen, denn in einer digitalen Gesellschaft könne digitale Verwaltung nicht ohne Bürgerbeteiligung möglich werden. „Wir wollen eine andere politische Kultur, einen lebendigen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung“, so Katharina Schulze. „Doch die CSU-Regierung verharrt noch immer im Konzept des Obrigkeitsstaats, der das Amtsgeheimnis schützen muss – aber ohne die Bereitstellung von Informationen, ohne, dass die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Vorgänge und Abläufe der Verwaltung haben, hat E-Government keinen Erfolg.“
Die CSU-Regierung blockiere Bayern in Sachen Informationsfreiheit und lasse den Freistaat im Entwicklungsstatus verkümmern. In elf von 16 Bundesländern herrsche bereits Informationsfreiheit. Auch der vorliegende Gesetzentwurf verpasse die Chance dies zu ändern und gebe den BürgerInnen keinen echten Anspruch auf Informationen. „Die CSU-Regierung bietet nur Informationsfreiheit light.“ Rund 70 bayerische Kommunen stünden für Transparenz und hätten bereits eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen.
Die Landtags-Grünen fordern, Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu geben, bei Behörden Informationen zu erfragen, Akteneinsicht zu verlangen und Kopien von Unterlagen anzufordern. Katharina Schulze: „Ebenso müssen alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind – Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Verträge – im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden, alles im Rahmen eines strengen Datenschutzes: Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private Informationen bleiben privat.“