CSU-Volksbefragung startet mit grobem Konstruktionsfehler
Das Konzept verstößt gegen die Bayerische Verfassung. Das haben uns zahlreiche Experten, auch in einer Anhörung im Bayerischen Landtag, bestätigt. Trotzdem ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung in dieser Woche mit CSU-Mehrheit im Plenum verabschiedet worden. Weil die CSU jede vernünftige Kritik an diesem schlecht ausgedachten Beteiligungs-Placebo in den Wind geschlagen hat, haben die Landtagsgrünen sich an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewendet und lassen das Gesetz dort auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen.</p>

13. Februar 2015
Die sog. Volksbefragung ist unverbindlich und kostet nach aktuellen Schätzungen der Staatsregierung 10 - 15 Mio. Euro pro Befragung. Meinungsumfragen sind deutlich billiger zu haben. Anders als beim Volksbegehren, ist für die sog. Volksbefragung keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Fragestellung vorgesehen. Rechtsaußenpositionen können also ungehindert zur Abstimmung kommen. Das ist auch deshalb besonders gefährlich, weil das Gesetz keine Regelungen über die Information der Öffentlichkeit zur Pro- und Contra-Seite der Fragestellung vorsieht: Für die Vertreterinnen und Vertreter der Gegenposition sieht das Gesetz keine Rechte vor. Die sog. Volksbefragung ist in Wahrheit nur ein manipulationsanfälliges Herrschaftsinstrument der Seehofer-Regierung.
Neue Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung haben die Landtagsgrünen mit ihrem eigenen Gesetzentwurf in die Debatte eingebracht: „Mehr direkte Demokratie tut Bayern gut! Deswegen legen wir einen Gesetzentwurf vor, der dafür sorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich stärker einmischen können – denn das macht eine Demokratie stark.“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Katharina Schulze.
Mit unserem Gesetzentwurf, der in der Abstimmung keine Mehrheit gefunden hat, möchten wir Bürgerentscheide und Volksentscheide verbessern.
Unsere Forderungen:
- Unterstützungshürden von Volksbegehren sollen von 10 % auf 8 % abgesenkt werden
- Volksentscheide sollen auch über solche Vorhaben möglich sein, die finanzielle Auswirkungen für den Staatshaushalt haben
- Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, dass sie Volksbegehren auch per brieflicher Eintragung unterstützen können – also nicht mehr zwingend ins Rathaus laufen müssen, um ihre Unterschrift abzugeben
- Die Eintragungsfristen für die Unterstützung von Volksbegehren wollen wir von 14 Tagen auf einen Monat verlängern
- Volksentscheide sollen nicht nur über Gesetze, sondern endlich auch rechtsverbindlich über Sachfragen möglich werden.