Demokratie und Transparenz

Planungsrecht ist kein Bastarecht!

<p><strong>Wir setzen eine öffentliche Anhörung für mehr Bürgerbeteiligung im Verwaltungsverfahren durch.</strong> Eine Neufassung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz ohne umfassende Beteiligung der Bürgergesellschaft – das ist Bastapolitik nach Gusto der Staatsregierung, findet die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Schulze. Deshalb hat sie im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags unter Berufung auf das Minderheitenrecht der Fraktion durchgesetzt, dass dieser Gesetzentwurf in einer öffentliche Anhörung auf den Prüfstand gestellt wird. <br>

07. November 2014


Im Rahmen dieser Anhörung, die Anfang 2015 stattfinden soll, wollen wir, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz unter dem Blickwinkel der Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände auf den Prüfstand gestellt wird. Im Rahmen dieser Anhörung wollen wir, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz unter dem Blickwinkel der Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände auf den Prüfstand gestellt wird. Dazu gehört neben der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Frage, ob die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eingeräumten Möglichkeiten der Informationen über das Internet ausreichend sind. Auch sind die geltenden Fristen- und Präklusionsregelungen unter dem Stichwort der „Chancengleichheit“ zwischen Bürger und Verbänden auf der einen sowie dem Vorhabenträgern auf der anderen Seite zu hinterfrage.

Fest steht für uns bereits jetzt: Nur eine verpflichtende, frühzeitige und ergebnisoffene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Verwaltungsverfahren, die auch eine Prüfung alternativer Standorte und Trassen beinhaltet, scheint in der Lage zu sein, die notwendige Akzeptanz von Großvorhaben in der Öffentlichkeit zu schaffen. Wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände erst dann in Projekte einbezogen werden, wenn bereits viel Geld in konkrete Planungen geflossen ist uns sich Behörde und Vorhabenträger auf eine Lösung festgelegt haben, ist es zu spät für echte und effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.