Keine verfassungswidrige Volksbefragung in Bayern!

<p><strong>Wir fordern echte Bürgerbeteiligung!</strong> Auf den ersten Blick hat die von Ministerpräsident Seehofer geplante Volksbefragung etwas Verlockendes: Warum nicht schon vor der Planung großer Projekte oder Gesetzesinitiativen schnell noch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einholen? Doch bei genauerem Hinsehen wird schnell klar: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung einer konsultativen, also rechtlich nicht bindenden Volksbefragung in Bayern ist eher politisches Machtinstrument, als ergänzender Baustein der bayerischen Demokratie.</p>

28. Mai 2014

Wir lehnen diese Form der unverbindlichen und nur durch Staatsregierung und Landtags-Mehrheit herbeizuführenden Volksbefragung deshalb ab. Gemeinsam mit Dr. Samuel Kutter (Beauftragter Landespolitik von "Mehr Demokratie e. V.") und dem renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hermann K. Heußner haben wir in einer Pressekonferenz klar gemacht: Das Konzept der Volksbefragung der CSU ist nicht nur undemokratisch, sondern auch verfassungswidrig!

Folgende Punkte sprechen gegen die konsultative Volksbefragung:

1.    Die Kosten: Jede Befragung der Bürgerinnen und Bürger muss 10 bis 15 Millionen Euro veranschlagt werden (Schätzung der Staatsregeirung). Sie hat dabei im Prinzip wie eine institutionelle Umfrage ausschließlich demoskopischen Charakter und keine rechtliche Bindungswirkung,
2.    Die Zielrichtung: Es bleibt unklar, was genau das im Gesetzentwurf erwähnte „Vorhaben mit landesweiter Bedeutung“ sein soll.
3.    Die Ingangsetzung: Mit der Volksbefragung verschafft sich die Staatsregierung ein manipulationsanfälliges Herrschaftsinstrument, denn nur sie kann durch einseitige Information der Öffentlichkeit, Wahl des Zeitpunkts der Befragung und Text der Fragestellung das Ergebnis gezielt beeinflussen. Der Gesetzentwurf sieht keine Rechte für die Vertreter der Gegenposition vor.
4.    Die mangelnde inhaltliche Verbindlichkeit: Anders als beim Volksbegehren wird keine Rechtmäßigkeitskontrolle für die Fragestellung durchgeführt; damit können „Rechtsaußenpositionen“ ( z.B. „wer betrügt, der fliegt“) ohne verfassungsrechtliche Überprüfung zur Abstimmung gestellt werden,
5.    Die Verfassungswidrigkeit: Die Regelungen der Volksbefragung stehen nach Ansicht namhafter Rechtswissenschaftler unter Verfassungsvorbehalt. Für den Vorstoß der Staatsregierung wird jedoch lediglich das Landeswahlgesetz geändert. Eine solche „einfachgesetzliche Regelung“ ist aber nicht ausreichend, da die Volksbefragung in die Grundarchitektur der Demokratie eingreift. Durch diese wird der Entscheidungsspielraum von Regierung und Parlament faktisch-politisch eingeengt, weshalb eine verfassungsrechtliche Regelung zwingend erforderlich ist.
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die so genannte Volksbefragung nicht etwa Ausdruck der von Horst Seehofer ausgerufenen „Koalition mit den Bürgern“ ist; sie stellt vielmehr einen gefährlichen Angriff auf die Errungenschaften der bayerischen Demokratie dar.

Wie geht es weiter?

1.    Am 16. Oktober wird der Landtag auf Antrag der Grünen Fraktion eine Expertenanhörung zur Volksbefragung durchführen. Die von Seehofer geplante Einführung des neuen Instruments „im gestreckten Galopp“ bis zur Sommerpause ist damit vom Tisch.
2.    Bei der Anhörung werden zehn Experten die Volksbefragung auf Herz und Nieren überprüfen.
3.    Die Staatsregierung muss die Kritik am Gesetzentwurf ernst nehmen und dann entsprechend handeln.
4.    So wie das Gesetz jetzt gestrickt ist, wäre eine weitere Niederlage Seehofers vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof programmiert.

Was fordern wir Grüne?

Gerade bei Großvorhaben wie dem anstehenden Ausbau der Stromleitungsnetze, aber auch bei Planungen, deren Auswirkungen eher lokal und regional begrenzt sind, ist es wichtig, dass die Reihenfolge des Ablaufs verändert und die Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden. Derzeit werden stattdessen häufig Planungen weit vorangetrieben, bevor sie erstmals öffentlich diskutiert werden. Dies führt meist zu einer Zuspitzung der Positionen und verhärteten Fronten in der Diskussion. Eine mögliche Alternative stellt etwa das Verfahren zur Verkehrsplanung in der Schweiz dar. Hier wird frühzeitig öffentlich über konkrete Projekte und mögliche Probleme gesprochen.

Wir fordern Partizipation statt Placebo:

1.    Keine verfassungswidrige Volksbefragung, sondern eine echte Mitwirkungsgesellschaft!
2.    Eine Reform der bestehenden direktdemokratischen Elemente der Verfassung, also von Volksbegehren und Volksentscheid (Hürdenabbau, Fall des Finanztabus, schriftliche Eintragungsmöglichkeit).
3.    Einführung von rechtlich bindenden Volksbegehren über Sachfragen!
4.    Wir Grüne setzen uns für eine echte Modernisierung der Demokratie in Bayern ein.

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Presseerklärung von "Mehr Demokratie e. V": "Wer A sagt, soll auch B sagen! Stärkere Bürgerbeteiligung durch niedrige Hürden bei Volksbegehren"