Grüne bremsen Seehofers Volksbefragung aus

Die Grüne Landtagsfraktion hat erreicht, dass das Gesetzgebungsverfahren zur umstrittenen sogenannten Volksbefragung entgegen dem Willen der Staatsregierung nicht mehr vor der Sommerpause durchgepeitscht werden kann. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung nach einer öffentlichen Expertenanhörung im Landtag durchsetzen. Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Fraktion: „Dieses scheindemokratische Instrument darf nicht im gesetzgeberischen Schnellwaschgang in Kraft treten.

23. Mai 2014

Wir brauchen im Parlament eine sachlich fundierte Diskussion über die möglichen Auswirkungen einer sog. Volksbefragung.“

Die öffentliche Anhörung wird am 16. Oktober 2014 im Verfassungsausschuss des Landtags stattfinden. Mit der Volksbefragung will Horst Seehofer die BürgerInnen zu einzelnen Sachfragen, z.B. zur dritten Startbahn, befragen. Die Antwort der BürgerInnen soll allerdings keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Das Instrument ist nicht nur unsinnig und teuer - nach Angaben der Staatsregierung muss mit 10-15 Mio. EUR pro Befragung gerechnet werden - es handelt sich dabei auch um ein reines Herrschaftsinstrument. Denn die sog. Volksbefragung kann nicht von den Bürgern angestoßen werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Fragestellung entscheidet allein die Regierungsmehrheit.

Eine Ergebnismanipulation im Sinne des Seehofer’schen Willens ist somit vorprogrammiert, denn die Informationshoheit über den der Abstimmung zu Grunde liegenden Sachverhalt liegt allein in der Hand der Regierung. Den Gegnern wird kein Recht eingeräumt ihre Position darzustellen und in einem fair geregelten Verfahren ihre Argumente darzulegen. Es steht zu befürchten, dass die CSU dieses Demokratie-Placebo dazu missbrauchen will unliebsamen Widerstand in der Bevölkerung mundtot zu machen – und das auf perfide Art und Weise unter dem vermeintlichen Deckmäntelchen der Bürgerbeteiligung.


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