Bildung und Wissenschaft

Ein zeitgemäßes Hochschulgesetz

Unser Grünes Hochschulfreiheitsgesetz

02. Juni 2022

In dieser Woche wurde im Wissenschaftsausschuss das erste Mal über den grünen Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz, der schon seit vergangenem Sommer vorliegt, und über den Entwurf der Staatsregierung für das neue Hochschulrecht gesprochen. Letzterer wurde über mehrere Jahre hinweg verschleppt – nicht etwa, weil so intensive Diskussionen mit den Hochschulangehörigen geführt wurden, sondern weil die Staatsregierung offenbar selbst nicht wusste, wo sie hin will. Am Ende kam bei der Staatsregierung ein Gesetzentwurf heraus, der den Namen Reform kaum verdient und der sich zu den aktuellen hochschulpolitischen Debatten in Deutschland „eher antizyklisch“ verhalte. Zwar seien die schlimmsten Entdemokratisierungs- und Entstaatlichungsfantasien im Entwurf der Staatsregierung inzwischen passé. Doch das Gesetz atme weiterhin den Geist der „unternehmerischen Hochschule“ und die Staatsregierung habe es verpasst, auch die Anliegen der Grundlagenforschung und der Geistes- und Sozialwissenschaften aufzunehmen.

Deswegen haben die Landtagsgrünen schon 2021 mit ihrem eigenen Hochschulfreiheitsgesetz vorgelegt:

  • Internationalisierung,
  • Digitalisierung,
  • Gleichstellung,
  • Nachhaltigkeit,
  • die Öffnung der Hochschulen 

Das alles sind Themen, die in dem inzwischen 16 Jahre alten Bayerischen Hochschulgesetz noch keine Rolle spielen. Deswegen haben die Grünen diese Fragen in ihrem eigenen Gesetz aufgegriffen. Dabei reicht es aber nicht, nur Rucksackaufgaben für die Hochschulen zu schaffen. Der Freistaat muss diese Aufgaben auch finanzieren. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Anteil der staatlichen Grundfinanzierung sowieso schon seit Jahren zurückgeht.

Am deutlichsten zeige sich das an der Personalstruktur, wo Befristungen und prekäre Arbeitsverhältnisse immer mehr um sich greifen. Man schafft Innovation nicht dadurch, dass man Personal unter Druck setzt. Man schafft Innovation dadurch, dass man gute Rahmenbedingungen setzt. Deswegen wollen die Grünen Dauerstellen für Daueraufgaben an den Hochschulen schaffen und Karrierewege jenseits der Professur.
Nicht zuletzt habe die Staatsregierung es verpasst, die Hochschulen weiter zu demokratisieren. Wissenschaft ist ein Diskussionsprozess auf Augenhöhe. Deswegen müssen die zentralen Entscheidungskompetenzen zurück an demokratisch gewählte Gremien wie den Senat. Und die Gremienstruktur muss partizipativer für alle Statusgruppen werden. Die Grünen schlagen deswegen in ihrem Gesetz eine Reform der Checks & Balances zwischen den Gremien vor, genauso wie eine Viertelparität und die Wiedereinführung einer selbstverwalteten, verfassten Studierendenschaft wie in allen 15 anderen Bundesländern.
Das grüne Hochschulfreiheitsgesetz schlägt dort innovative und praktikable Lösungen vor, wo sich die Staatsregierung zu wichtigen Fragen, die aktuell an den Hochschulen diskutiert werden, weiterhin ausschweigt. Bayern braucht kein Hochschulrecht, das schon vor seiner Verabschiedung wieder von gestern ist, Bayern braucht das grüne Hochschulfreiheitsgesetz. Den Gesetzestext gibt es nachzulesen unter:

https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010500/0000010785.pdf