Bildung und Wissenschaft

Der kooperative Ganztag

(K)ein Erfolgsmodell

18. Februar 2022

Ab 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung für Grundschüler*innen. Bis dahin müssen gute und qualitativ hochwertige Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Ein Modell, das gerade erprobt wird, ist der kooperative Ganztag.
Die Schule setzt die Kooperative Ganztagsbildung mit einem Kooperationspartner um. Ganztagskooperationspartner und Schule bilden eine gemeinsame Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Wichtiges Element des Modells ist es, dass sich die Schule nicht mehr mit unterschiedlichen Ganztagsträgern abstimmen muss, sondern mit einem Partner, der das ganze Angebotsspektrum abbildet, den Ganztag partnerschaftlich umsetzt. Die Teilnahme an der Kooperativen Ganztagsbildung ist freiwillig. Die Eltern können sich zwischen zwei Varianten entscheiden: Erstens der flexiblen Variante. Die flexible Variante wird mit dem Vormittagsunterricht kombiniert. Sie bietet bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien) die Betreuung in klassenübergreifenden Gruppen inklusive Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältige pädagogische Angebote. Zweitens gibt es die rhythmisierte Variante. Sie wird mit dem Unterricht in der Ganztagsklasse kombiniert. Sie bietet ebenso wie die flexible Variante eine Betreuung bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien).
Wir Landtags-Grünen finden dieses Konzept grundsätzlich sehr gut. Allerdings ist uns sehr wichtig, dass beim Ganztag die Bildung und nicht die Betreuung im Vordergrund steht. Denn nur so kann der Bildungserfolg wirklich jeden Kindes – unabhängig von seinem sozioökonomischen Hintergrund – gewährleitet werden. Das muss also bei beiden Varianten des kooperativen Ganztags immer gegeben sein.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass wenn es beide Varianten gibt, also die flexible sowie die rhythmisierte, dass genug Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und nicht unterschiedliche Bedürfnisse kollidieren. Denn eine Gruppe aus der rhythmisierten Variante hat nachmittags zu Beispiel Unterricht, während eine Gruppe aus der flexiblen Variante freies Spiel hat. In diesem Fall sollten die Räume so belegbar sein, dass die Gruppe, die Unterricht hat, nicht gestört wird. Zudem braucht man neben klassischen Klassenzimmern auch andere Räume, die nicht immer in bestehenden Schulbauten in ausreichender Zahl vorhanden sind. Hier muss sich die Staatsregierung etwas einfallen lassen, wie sie die Kommunen mit weniger Finanzkraft unterstützen kann, damit überall in Bayern gute Bildung stattfinden kann.
Zudem müssen die Schulleitungen besser entlastet werden, indem ihnen mehr Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt werden. Momentan bekommen sie nur bei einem gebunden Ganztagsmodell vier Verwaltungsstunden oder wenn ein Neubau ansteht im ersten Jahr zwei Anrechnungsstunden für die Erstellung des pädagogischen Konzepts. Das reicht aber nicht, denn der Mehraufwand an Planungen für den kooperativen Ganztag ist für die ohnehin bereits überasteten Schulleitungen enorm. Wir fordern darum mehr Anrechnungsstunden und zusätzliches Verwaltungspersonal.