Sozialpolitik

Potenzial der Kindertagespflege für Bayern nutzen!

Grünes Antragspaket zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege

26. Februar 2021

Im Jahr 2020 wurden in Bayern knapp 30% der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betreut und gebildet. Zum Stichtag 1. März 2020 betreuten über 3.500 Kindertagespflegepersonen in Bayern mehr als 13.000 Kinder, davon fast 10.000 Kinder unter drei Jahren. Damit wurden gut 9% der Kinder unter 3 Jahren, die in Bayern aktuell in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung sind, von Kindertagespflege-personen gebildet, betreut und erzogen.
Der Bedarf an hochqualitativen Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist in Bayern gerade für die jüngsten Kinder trotz Rechtsanspruch und gesetzlichem Auftrag bei Weitem nicht gedeckt. In der Kindertagespflege als familiennaher und flexibler Betreuungs-form steckt ein großes Potential, das im Freistaat brachliegt. Andere bevölkerungsreiche Bundesländer, wie Baden-Württemberg (über 7000 Kindertagespflegepersonen) und Nord-rhein-Westfalen (knapp 15.000 Kindertagespflegepersonen) haben dieses Potential nicht nur erkannt, sondern fördern auch sowohl Ausbau als auch Qualität in der Kindertagespflege durch angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung.
In Bayern ist dies nicht der Fall – im Gegenteil: hohe Arbeitsbelastung, geringe und kommu-nal sehr unterschiedlich geregelte Vergütung, verhältnismäßig geringes Qualifikationsniveau, kaum geregelte Vertretung und keine Fortzahlung bei Krankheit und Urlaub prägen die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, die weit überwiegend als Solo-Selbständigkeit von Frauen ausgeübt wird. Wir Grüne bringen mit unserem Antragspaket konkrete Vorschläge ein, um bessere Rahmenbedingungen, damit eine bessere frühpädagogische Qualität und perspektivisch auch mehr Plätze in der Kindertagespflege zu erreichen. Vier der fünf Anträge wurden im Sozialausschuss am 25.2.2021 behandelt und abgelehnt, der fünfte wurde bereits im Dezember 2020 diskutiert.

Der erste Antrag: „Qualifizierung gesetzlich festlegen und flächendeckend anheben“ fordert die Anhebung der Grundqualifizierung von derzeit 100 auf 300 Unterrichtseinheiten und schlägt hierfür erprobte, kompetenzorientierte Qualifizierungskonzepte vor. Bereits tätigen Kindertagespflegepersonen soll ermöglicht werden, sich freiwillig und kostenfrei berufsbe-gleitend weiter zu qualifizieren. Eine verbesserte Qualifizierung in der Kindertagespflege bedingt ein besseres frühpädagogische Angebot für die betreuten Kinder und auch attrakti-vere Rahmenbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter. Dadurch können neue Zielgrup-pen für diese Tätigkeit begeistert werden, mittelfristig entstehen so mehr Betreuungsplätze in der Kindertagespflege.

Der zweite Antrag zielt auch auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Bayern: „Leistungsgerechte Vergütung verbindlich regeln“. Mit einer bayernweit verbindlichen Festlegung von Mindestsätzen und der systematischen Honorierung von Qualifizierung und Weiterbildung wollen wir die Vergütungsstruktur auf ein solides und auskömmliches Niveau anheben. In Bayern existieren aktuell lediglich unverbindliche Emp-fehlungen seitens der Landesregierung hierzu, die von den Kommunen in jede Richtung an-gepasst werden können. So variiert die Vergütung im Freistaat sehr stark. Hinzu kommt, dass manche Städte und Landkreise die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung übernehmen, andere nicht. Meist fehlt zudem jegliche Dynamisierung der Stundensätze, so dass Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden. Zudem wird mit-telbare pädagogische Arbeit, beispielsweise das Dokumentieren von Entwicklungsprozessen der Kinder, die Vorbereitung von pädagogischen Angeboten oder die Durchführung von El-terngesprächen, nicht vergütet und ist gleichzeitig im Hinblick auf den Bildungs- und Erzie-hungsauftrag, den Kindertagespflege hat, unverzichtbar. Hier besteht dringender Reformbe-darf.

Der dritte Antrag will „Qualitätsentwicklung fördern“ und nimmt hierzu das Gesamtsystem der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in den Blick. Wir schlagen vor, ein um-fassendes Förderprogramm für die Kommunen des Freistaates aufzulegen. Dieses soll die qualitative wie quantitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege voranbringen und die Kommunen dabei finanziell und strukturell unterstützen. Fundierte Fachberatung, strukturell verankerte Möglichkeiten zur Vernetzung und Peer-Beratung, Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechende Anreize sollen die Qualität des frühpädagogischen Angebots sichern und stetig steigern.

Aktuell krankt die Kindertagespflege in Bayern auch daran, dass die Vertretung der zumeist selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen beispielsweise im Falle einer Erkrankung häufig in Eigenregie zu regeln ist.  Diesem Problem wendet sich der vierte Antrag zu: „Ver-tretungsstrukturen gesetzlich festlegen“. Wenn die Kindertagespflegeperson erkrankt und keine Vertretungsmöglichkeiten hat, fällt für die Eltern die Kindertagesbetreuung ersatzlos und u.U. sehr kurzfristig aus. Das beeinträchtigt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf der anderen Seite brauchen Kindertagespflegepersonen im Krankheitsfall Zeit zur Genesung und sollen auch im Sinne des Infektionsschutzes nicht mit Krankheitssymptomen arbeiten. Auch sollten sie Erholungsurlaub beanspruchen können, ohne dass Sie damit „ihre“ Familien im Stich lassen oder die eigene Existenz gefährden müssen. Wir fordern die Sicherstellung verlässlicher Vertretungsstrukturen, die regional und kommunal abgestimmt sind, um den lokalen Gegebenheiten und Bedarfen gerecht zu werden.

Im fünften und letzten Antrag widmen wir uns einer besonderen Form der Kindertagespflege und fordern, kleinen Teams von Kindertagespflegepersonen zu ermöglichen, wie ein Team zu funktionieren: „Pädagogische Zuordnung in der Großtagespflege ausweiten“. Bis zu drei Tagespflegepersonen dürfen sich in Bayern zu einer Großtagespflegestelle zusammen-schließen und auf diese Weise bis zu zehn Kinder zeitgleich betreuen. Zum Stichtag 01.03.2020 gab es in Bayern 424 Großtagespflegestellen, in denen 1006 Kindertagespflege-personen tätig waren. Bundesweit gab es zum selben Zeitpunkt 4486 Großtagespflegestellen, knapp 2000 davon in NRW. Im Unterschied zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen er-folgt in der Kindertagespflege und somit automatisch auch in der Großtagespflege eine per-sönliche Zuordnung von Kind und Kindertagespflegeperson: es besteht in der Großtages-pflege wie in der klassischen Kindertagespflege, gesetzlich durch das SGB VIII geregelt, ein sogenanntes höchstpersönliches Betreuungsprinzip. Diese Regelung, die ursprünglich für die Betreuung von bis zu 5 Kindern von einer einzigen Kindertagespflegeperson gedacht war, sorgt in der Praxis für Probleme. Sie verhindert auch, dass kleine Teams von Kindertages-pflegepersonen in der Großtagespflege als Team funktionieren können. Gerade die Möglichkeiten der kollegialen Beratung und Vertretung sind jedoch ein Qualitätsmerkmal in der Kin-dertagesbetreuung, das der Großtagespflege versagt wird. Hier braucht es dringend prag-matische und verlässliche Lösungen! Wir fordern in diesem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene bei der im Moment laufenden Reform des SGB VIII dafür einzusetzen, dass die persönliche Zuordnung in der Großtagespflege auf das gesamte Team erweitert wird. In leicht abgewandelter Form haben auch die Fraktionen der CSU, SPD und der FDP ähnliche Forderungen formuliert. Der Grüne Dringlichkeitsantrag für Verbesserungen bei der Großtagespflege im Rahmen der SGB VIII-Reform wurde im Sozialausschusses am 3. De-zember 2020 behandelt und abgelehnt, ein nahezu identischer Antrag der CSU allerdings mehrheitlich angenommen.

In allen Formen der Kindertagesbetreuung hohe frühpädagogische Qualität und anregende, liebevolle Förderung bieten zu können und Eltern zugleich freie Wahl der passenden Kinder-tagesbetreuung zu ermöglichen, ist im Interesse der Kinder und ihrer Familien, aber auch der Kindertagespflegepersonen und frühpädagogischen Fachkräften. Mit Blick auf den drin-genden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen kann und darf der aktuelle Zustand der Kinder-tagespflege in Bayern nicht zufriedenstellen. Wir Grüne schlagen evidenzbasierte Maßnah-men vor, die zielgerichtet helfen würden, das Potential der Kindertagespflege in Bayern im Sinne der Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen wirklich zu nutzen.