Kein Kopftuch-Verbot an Bayerns Schulen: Konsequenzen aus Urteil des Verfassungsgerichts ziehen!
<p><strong>Ulrike Gote: Keine Privilegierung einzelner Religionen!</strong> Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen kommentiert unsere rechts- und religionspolitische Sprecherin: "Die Entscheidung ist ein positives Signal für die Religionsfreiheit in unserem Land. Ein Gesetz, das ein Nonnenhabit als legitim wertet, muss auch ein Kopftuch akzeptieren.</p>

13. März 2015
Gote: "Eine Privilegierung christlicher Traditionen widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Abgesehen davon ist das Kopftuch nicht automatisch gleichzusetzen mit religiösem Fundamentalismus.
Letztendlich ging es der CSU in Bayern in ihrem Versuch, muslimischen Lehrerinnen das Kopftuch zu verbieten, niemals um eine allgemeine rechtliche Regelung zum Umgang mit religiösen Symbolen, sondern nur darum, Kopftuch-Trägerinnen zu diskreditieren.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht unsere Forderung, das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen umgehend zu ändern und den diskriminierenden Passus, der zwischen einer "christlich-abendländischen" und einer nichtchristlichen Haltung unterscheidet, umgehend zu streichen."
StW