Gesetzliche Beschäftigungsquoten für Schwerbehinderte – Kultusministerium in Zugzwang

Auch nach der diesjährigen Berichterstattung zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Freistaat Bayern sieht sich die Grüne Landtagsfraktion dazu gezwungen, weiterhin auf eine zeitnahe und konsequente Umsetzung der für den öffentlichen Dienst gesetzlich vorgegebenen Pflichtquote von 5 Prozent zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu pochen.

27. Februar 2015

Auch nach der diesjährigen Berichterstattung zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Freistaat Bayern sieht sich die Grüne Landtagsfraktion dazu gezwungen, weiterhin auf eine zeitnahe und konsequente Umsetzung der für den öffentlichen Dienst gesetzlich vorgegebenen Pflichtquote von 5 Prozent zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu pochen. Zwar wurde erfreulicherweise auch im Jahr 2013 mit einer ressortübergreifenden durchschnittlichen Beschäftigungsquote von 5, 73 Prozent die vorgegebene Quote erfüllt, dennoch sorgten erneut die Einzelquoten der sogenannten Zukunftsressorts Kultus und Wissenschaft für Unmut und wachsendes Unverständnis. Mit 3,91 Prozent im Bereich Wissenschaft und 4,34 Prozent im Ressort Kultus wurde in beiden Fällen zum wiederholten Male die Mindestquote klar verfehlt.

Bereits im Mai 2014 haben mit einem Antrag zur Umsetzung von Inklusion in Studium, Lehre und Hochschulorganisation auf die schon damals bestehenden Missstände hingewiesen. Dennoch lässt der aktuelle Bericht nicht darauf schließen, dass die geäußerte Kritik etwaige Verbesserungen nach sich zieht. Den geringen und im Jahresvergleich teils sogar abnehmenden Prozentzahlen der Ressorts Kultus und Wissenschaft, stehen im Vergleich mit anderen Ressorts Werte von über 12 oder 13 Prozent gegenüber. Erkenntnisse, die erneut Anlass zur Hinterfragung des bisherigen Vorgehens geben: „Trotz der erreichten Erfolge sind es zwei Ressorts, die seit Jahren die Bilanz verwässern. Hier von strukturellen Besonderheiten im Wissenschaftsbereich und der niedrigen Quote an Behinderten mit Hochschulabschluss zu sprechen wird der Aufgabe nicht gerecht. Es mangelt offenbar am Willen etwas zu ändern. Eine Orientierung an den restlichen Ressorts ist angesichts der eklatanten Unterschiede zumindest als erster Schritt durchaus angeraten“, konstatiert unsere hochschulpolitische Sprecherin Verena Osgyan.

Ein weiteres Problem stellt die hohe Dunkelziffer bezüglich schwerbehinderter Beschäftigter dar. Viele Menschen vermeiden es  aus Angst vor negativen Konsequenzen in Bewerbungsgesprächen für einen potenziellen Arbeitsplatz von ihrer individuellen Lebenssituation zu berichten. „ Hier sind Staat und Politik gleichermaßen gefragt, für ein Klima der Sicherheit und Akzeptanz zu sorgen und gleichzeitig die bestehenden Vorteile für schwerbehinderte Beschäftigte öffentlichkeitswirksam zu verbreiten“, fordert Kerstin Celina, Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion für Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

Angesichts der nach wie vor bestehenden Kritikpunkte verwies auch Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, auf die besondere Bedeutung der aktiven Inklusion durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Der Freistaat müsse durch konsequentes Handeln das bestehende hohe Niveau mindestens aufrechterhalten, um als Vorbild voranzugehen und schwerbehinderten Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Ergebnis der diesjährigen Aussprache zur Berichterstattung wird spätestens im nächsten Jahr zu bewerten sein.