Bauen und Wohnen

Inklusives Wohnen stärken

Bericht zur Praxistauglichkeit von Förderregelungen kommt

25. November 2022

Inklusives Wohnen bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften leben. Dies ist eine besonders wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die in Bayern dringend noch besser umgesetzt werden muss. Denn Bayern ist im bundesweiten Vergleich immer noch Schlusslicht, wenn es um Angebote für inklusives Wohnen geht. So liegt die sogenannte Ambulantisierungsquote, die das Verhältnis von ambulanten zu stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung abbildet, im Freistaat im Jahr 2022 unter dem bundesweiten Durchschnitt von 54 Prozent. In Regierungsbezirken wie der Oberpfalz oder Niederbayern liegt diese Quote sogar bei nur 32 Prozent bzw. 34 Prozent.* Deshalb braucht es Maßnahmen, um inklusives Wohnen als wirkliche Alternative zum stationären Wohnen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Insbesondere junge Genossenschaften integrieren seit vielen Jahren Menschen mit Behinderung und besonderen Bedarfen in ihre Projekte. Sie vergeben vermehrt auch Flächen für ambulantes und betreutes Wohnen an Träger der Behindertenhilfe – ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes. Die Regeln der Wohnraumförderung erlauben besonderen Wohnformen jedoch grundsätzlich keine Mischung von Einkommensstufen. Im Moment sind nur einzelfallbezogene Ausnahmen möglich. Das erschwert die Planung solcher Projekte erheblich, weil die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Wohnungsbauförderung noch nicht feststehen. Mit einem Antrag fordern wir Grüne die Söder-Regierung daher auf, die Förderung besonderer Wohnformen im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung dahingehend zu flexibilisieren, dass bei der Belegung von Wohngemeinschaften/Wohngruppen eine Mischung verschiedener Einkommensstufen regelmäßig möglich ist. Statt dem Kriterium „Einkommensgruppe“ sollten bei der Belegung soziale und persönliche Merkmale berücksichtigt werden können. Die Staatsregierung ist zwar der Meinung, die aktuellen Bestimmungen würden das  grundsätzlich zulassen, stimmten aber letztendlich einem Bericht zu, der klären soll, ob die Regelungen in der aktuellen Form praxistauglich sind. Für uns Grüne zumindest ein Teilerfolg, um inklusives Wohnen in Bayern zu stärken!