Bauen und Wohnen

Verbilligte Abgabe staatlicher Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau ermöglichen!

Unser Antrag im Plenum

10. Dezember 2021

Die stärksten Kostentreiber beim Wohnen sind Grundstücks- und Baulandpreise. Im Kampf gegen steigende Mieten und Verdrängung sind Liegenschaften der öffentlichen Hand deshalb Gold wert. Auch der Freistaat muss seine Liegenschaftspolitik endlich am Gemeinwohl ausrichten und nicht länger am größtmöglichen Gewinn für den Landeshaushalt. Nur so können bezahlbarer Wohnraum bereitgestellt und kommunale Gestaltungsspielräume gestärkt werden. Im Rahmen einer Anhörung zur staatlichen Liegenschaftspolitik im Landtag wurde seitens der geladenen Expert*innen einhellig die verbilligte Abgabe staatlichen Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau befürwortet. Das gibt es derzeit schon auf Bundesebene und in Baden-Württemberg. In Bayern steht dem das Haushaltsrecht entgegen.

Mit einem Antrag fordern wir die Staatsregierung daher auf, im Haushaltsgesetz die notwendigen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe zu schaffen und eine Verbilligungsrichtlinie zu erlassen. Diese soll u.a. ein Erstzugriffsrecht für Gebietskörperschaften sowie eine Zweckbindung für sozialen Mietwohnungsbau gewährleisten. CSU und FW wollen aus Prinzip nicht am Grundstockvermögen des Freistaats rütteln. Dabei ist die Abgabe unter Verkehrswert keineswegs eine einseitige Leistung, entsteht im Gegenzug doch preisgünstiger Wohnraum zur Erfüllung der Daseinsvorsorge.