Bauen und Wohnen

Kommunalen Wohnungsbau beschleunigen - Baulandmobilisierungsgesetz umsetzen!

Jürgen Mistol fordert mehr Engagement der Söder-Regierung für bezahlbaren Wohnraum

27. Juli 2021

Im Mai 2021 wurde das sog. Baulandmobilisierungsgesetz im Bund verabschiedet. „Es ist wahrlich kein großer Wurf, dennoch beinhaltet die Novelle des Baugesetzbuches einige nützliche Neuerungen, die den bayerischen Städten und Gemeinden helfen können, mehr Bauland für bezahlbaren Wohnraum zu aktivieren“, kommentiert der wohnungspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol.
Bayern kann von zwei Verordnungsermächtigungen gemäß §201a und §250 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch machen, um Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. „Zum einen könnte Bayern damit das erweiterte Vorkaufsrecht und Baugebot für Kommunen einführen, und zum anderen den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigenwohnraum.
 
„Doch ob und wie die Kommunen in Bayern künftig von den Regelungen Gebrauch machen können, steht in den Sternen," kommentiert Jürgen Mistol die Antwort, die aus seiner Anfrage (Anlage) hervorgeht. Darin räume die Staatsregierung ein, dass die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen sei.
 
Jürgen Mistol zeigt sich verärgert: „Aktuelle Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass sich die sozialen Ungleichheiten im Bereich des Wohnens seit 2006 verschärft und hohe Mietkostenbelastungen verfestigt haben. Die Politik ist nun auf allen Ebenen gefordert, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu halten. Die Staatsregierung könnte sofort handeln." Umso unverständlicher sei es, als dass dem Freistaat durch diese Regelungen keinerlei Nachteile entstünden.

"Kommunalfreundlich geht anders, zumal die Regelungen auch noch zeitlich befristet sind“, stellt Mistol fest. Er erwartet von der Staatsregierung, dass sie die beiden Landesverordnungen schnellstmöglich und rechtssicher in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den Weg bringt." Dass es geht, zeigt Hamburg. Dort sind die Regelungen bereits beschlossene Sache.