Bauen und Wohnen

Bindungsdauer für Sozialwohnungen auf 40 Jahre ausweiten

Landtags-Grüne fordern 40-jährige Bindungsfrist

11. März 2019

Bayern braucht jährlich 70.000 neue Wohnungen. Jürgen Mistol, wohnungspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen sieht dringenden Handlungsbedarf beim sozialen Wohnungsbau: „Derzeit zielen die Instrumente des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sehr auf Wirtschaftsförderung mit „sozialer Zwischennutzung“ ab. Das heißt, dass nach Ablauf und Tilgung der öffentlichen Darlehen sich Sozial- in ganz normale Mietwohnungen verwandeln. Und der Neubau hinkt hinterher: im Jahr 2017 entfallen nur rund 6% der Wohnungsbaufertigstellungen im Freistaat auf öffentlich geförderte Mietwohnungen. Wir brauchen deshalb wirksame Maßnahmen, um Sozialwohnungen möglichst lang im Bestand zu halten.“

Die Staatsregierung hat seit Sommer 2018 die Option geschaffen, die Bindungsdauer auf freiwilliger Basis von 25 Jahren auf 40 Jahre zu verlängern. Die Landtags-Grünen sehen, dass es mit Freiwilligkeit allein nicht getan ist. „Für die Bereitstellung öffentlicher Gelder muss die Bindungsdauer von Sozialwohnungen deshalb verbindlich auf 40 Jahre festgelegt werden“, fordert deshalb Jürgen Mistol in einem Antrag, im Ausschuss für Wohnen, Bauen und Verkehr im Bayerischen Landtag behandelt wurde.

Im Ausschuss wurde die Staatsregierung aufgefordert, die Wohnraumförderungsbestimmungen dahingehend anzupassen, dass die Bindungsdauer für Sozialwohnungen verbindlich auf 40 Jahre festgelegt wird und dass im Fall einer vorzeitigen freiwilligen Rückzahlung der Darlehen die Bindungen frühestens mit Ablauf der planmäßigen Bindungsdauer enden. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt.

Zudem forderten wir, dass für die Höhe der Beträge im Rahmen der Zusatzförderung bis zum Ende der Bindungsdauer eine Dynamisierung, d. h. eine automatische Anpas-sung an die Mieten- und Einkommensentwicklung, festgelegt wird. Dazu gibt es nun einen Prüfauftrag.

Den Antrag finden Sie hier als pdf