Arbeitskreise

Die Fraktion richtet für ihre politisch-parlamentarische Arbeit Arbeitskreise ein. Den Arbeitskreisen gehören als Mitglieder die fachlich betroffenen Fraktionsmitglieder, die/der ArbeitskreiskoordinatorIn sowie die fachlich betroffenen MitarbeiterInnen an. Die Teilnahme der Fraktionsmitglieder ist verpflichtend.

Die Arbeitskreise tagen in den Sitzungswochen. Zweimal im Jahr finden Arbeitskreisklausuren statt.

Die Arbeitskreise beraten und beschließen in eigener Zuständigkeit über alle Vorlagen und Anträge ihres Arbeitsbereichs. Parlamentarische Initiativen des Arbeitskreises bedürfen der Zustimmung der Fraktionsversammlung. Die Arbeitskreise können der Fraktionsversammlung die Redner und Rednerinnen, die im Landtag für die Fraktion sprechen sollen, sowie die Beschlussempfehlung, die im Plenum des Landtages abzugeben ist, vorschlagen.

Vorlagen, die in der Fraktionsversammlung abschließend beraten werden, müssen, außer in dringlichen Angelegenheiten, ein Votum des zuständigen Arbeitskreises enthalten, das der Fraktionsversammlung mitzuteilen ist.

Weitere Aufgaben:

Inhaltliche Vorbereitung der Sitzungswoche, d.h. welche grünen parl. Initiativen sehen auf den Tagesordnungen der Ausschüsse. Ggf. Beratung der Fachabgeordneten.

Strategische Abstimmung der Ausschussarbeit, d.h. welche Themen werden von den anderen Fraktionen gesetzt und wie gegen wir damit um und stimmen ab. Ggf. noch kurzfristig eigene Anträge stellen.