19. März 2008

Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung

Grüne sehen sich durch Karlsruher Eil-Entscheidung bestätigt

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen sich nach der Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer Einschätzung bestätigt, dass das Telekommunikationsgesetz in wesentlichen Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. "Der heutige Beschluss ist ein Teilerfolg für die vielen BürgerInnen, die sich an Karlsruhe gewendet haben", erklärt die innenpolitische Sprecherin Christine Kamm. Leider sei in diesem Vorentscheid nicht das Speichern der Daten selbst, sondern nur die Verwendungsmöglichkeit der Daten eingeschränkt worden.

Die Grünen lehnen nach wie vor eine Vorratsdatenspeicherung ab und kritisieren Justizministerin Merk, die weiterhin der irrigen Meinung anhinge, rasterartig auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zugreifen zu können. "In dem heute veröffentlichten Beschluss lassen die Karlsruher RichterInnen die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung nur unter strengen Auflagen zu", betont Christine Kamm. Es sei ein großes Ärgernis, das die Justiz- und InnenministerInnen fortlaufend verfassungswidrige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen würden.

Christine Kamm, MdL
Kommunalpolitische und wohnungspolitische Sprecherin, Sprecherin für Föderalismus, Bundes- und Europaangelegenheiten
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