Rede von Maria Scharfenberg, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, zum Thema "Verfassungsstreitigkeit Volksbegehren Mindestlohn" bei der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 17. Dezember 2008
- Es gilt das gesprochene Wort! -
>Anrede<
Bei dieser Verfassungsstreitigkeit geht es darum, ob wir als Parlament das Volksbegehren zum Mindestlohn für zulässig erachten oder nicht. Bei der ganzen juristischen Debatte dürfen wir aber auch das Thema selbst nicht aus den Augen verlieren. Wir Grüne halten es für einen Skandal, wenn Löhne gezahlt werden, von denen die Menschen trotz Vollzeit nicht leben können. Früher hat man zu solchen Löhnen Hungerlöhne gesagt, und um nichts anderes handelt es sich.
Eigentlich wären ja wir als Gesetzgeber gefordert, um hier zu einer Problemlösung zu kommen. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf, dass wir den unsozialen Machenschaften, nämlich dass man nicht mehr von seinem Lohn leben kann, hart und bestimmt einen Riegel vorschieben. Aber weil eine Mehrheit hier im Parlament nicht gewillt oder in der Lage ist, entsprechend tätig zu werden, haben andere das Heft in die Hand genommen, denn unsere Verfassung räumt den Bürgerinnen und Bürgern selbst die Möglichkeit ein, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Nun stellt sich die Frage: Ist es überhaupt zulässig, dies auf Landesebene zu regeln? Nach Artikel 72 Grundgesetz haben die Länder dann Gesetzgebungskompetenz – beziehungsweise die entsprechende Befugnis Gesetze zu erlassen – , solange und soweit der Bund von seiner Zuständigkeit keinen Gebrauch macht. Und hat der Bundesgesetzgeber davon Gebrauch gemacht, hat er einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt? Nein, hat er nicht! Insofern ist von einer Gesetzgebungskompetenz für den Freistaat auszugehen. Auch Professor Sterzel hat in seiner Stellungnahme am 17. November diesen Jahres dargelegt, dass dem Landesgesetzgeber ein eigener Regelungsspielraum für die Materie 'Mindestlohn' zusteht. Und er ist beileibe nicht der einzige Jurist, der das so sieht. Oder glauben Sie etwa, die Initiatoren des Volksbegehrens hätten diese Frage nicht im Vorfeld eingehend geprüft beziehungsweise prüfen lassen?
Warum sieht das Innenministerium das anders? Sind hier wirklich juristische Gründe maßgeblich oder geht es Ihnen einzig und allein darum, eine gesetzliche Regelung, die Ihnen nicht in den Kram passen würde, schon im Vorfeld zu verhindern? Ich sage Ihnen: Sie schützen nur deshalb juristische Gründe vor, weil Sie Muffensausen haben. Sie befürchten, dass eine Mehrheit der bayerischen Bevölkerung beim Thema Mindestlohn anderer Ansicht sein könnte als Sie. Sie fürchten den Erfolg des Volksbegehrens. Das allein ist die Triebfeder Ihres Handelns, sonst nichts.
Statt sich inhaltlich mit dem Thema Mindestlohn auseinanderzusetzen, stecken Sie Ihre ganze Energie in juristische Winkelzüge und Spitzfindigkeiten. Sie haben Angst davor, den Menschen draußen zu sagen: CSU und FDP wollen keinen Mindestlohn. CSU und FDP wollen, dass es auch weiterhin Menschen gibt, die in Vollzeit arbeiten, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um sich und ihre Familie zu ernähren und um ihren Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. CSU und FDP wollen, dass auch weiterhin fast 400.000 Menschen in Bayern zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit einen Nebenjob ausüben oder zusätzliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, weil sie von ihrem Lohn nicht leben können. Gehen Sie doch lieber raus zu den Menschen und diskutieren mit den Betroffenen, statt unnötig die Juristen zu beschäftigen!
Sehr geehrte Damen und Herren, für uns Grüne gilt: Wer arbeitet, muss sich und seine Familie ernähren können. In 21 von 27 Ländern in Europa ist das so mit Mindestlohn geregelt, und bei den wenigen verbleibenden Staaten, z.B. in Skandinavien, ist es so geregelt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsverhältnissen mit einer Quote von 80 Prozent dem Tarifrecht unterliegen. Nirgendwo gibt es so ein Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerprekariat wie bei uns. Ich sage: Jeder muss soviel erwirtschaften, dass er seine Grundbedürfnisse befriedigen kann, und das geht weit über einen vollen Bauch hinaus. Hier geht es um die Würde der Menschen, die arbeiten. Und die juristische Faktenlage gibt es unserer Überzeugung nach nicht her, das Volksbegehren für unzulässig zu erachten. Lassen Sie uns also als Parlamentarierinnen und Parlamentarier klar und deutlich sagen: Wir schließen uns der Sichtweise des Innenministeriums dezidiert nicht an, sondern erachten den Antrag auf Zulässigkeit des Volksbegehrens für zulässig und zeigen uns solidarisch mit 77 Prozent der Bevölkerung, die diese Abstimmung des Volkes auch so wollen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
