30. März 2010

Verfassungsschutzbericht ist nicht verfassungskonform

Pressemitteilung

Innenminister trennt nicht klar zwischen Verdachtsfällen und nachweislichen Extremisten

München (sip). Nach der Vorstellung des Bayerischen Verfassungsschutzberichts haben die Landtagsgrünen dem Innenministerium vorgeworfen, sich bei der Formulierung des Berichts nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten. "Der Bericht müsste klar trennen zwischen Organisationen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen und Gruppen, gegen die zunächst nur ein entsprechender Verdacht vorliegt", sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. "So aber werden Gruppierungen, die nur aufgrund eines Verdachts ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind, unverhältnismäßig stigmatisiert."

Susanna Tausendfreund verweist hier auf den Fall der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), der wegen undifferenzierter Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Obwohl derzeit ein Rechtsstreit anhängig sei, ob die Organisation erwähnt werden dürfe, habe der Verfassungsschutz den mehrfach wegen seines Engagements gegen den Rechtsextremismus ausgezeichneten Verein erneut aufgeführt. "Wir halten es für dringend geboten, dass sich der Verfassungsschutz hier endlich an die Vorgaben des Verfassungsgerichts hält und hier nicht länger Gruppen aufgrund unbewiesener Verdachtsmomente diffamiert."

In einer Schriftlichen Anfrage will Susanna Tausendfreund darüber hinaus vom Innenminister detailliertere Informationen über die Qualität der jeweils angegebenen extremistischen Straftaten einfordern: "Dieses kleinliche Aufrechnen rechts- und linksextremistischer Delikte gibt doch keinerlei Aufschluss über die tatsächliche Gefahr, die von den einzelnen Tätern ausgeht", kritisiert Susanna Tausendfreund. Der Innenminister müsse daher jenseits der reinen Zahlen die Hintergründe der einzelnen Delikte darlegen.

München (sip). Nach der Vorstellung des Bayerischen Verfassungsschutzberichts haben die Landtagsgrünen dem Innenministerium vorgeworfen, sich bei der Formulierung des Berichts nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten. "Der Bericht müsste klar trennen zwischen Organisationen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen und Gruppen, gegen die zunächst nur ein entsprechender Verdacht vorliegt", sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. "So aber werden Gruppierungen, die nur aufgrund eines Verdachts ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind, unverhältnismäßig stigmatisiert."

Susanna Tausendfreund verweist hier auf den Fall der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), der wegen undifferenzierter Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Obwohl derzeit ein Rechtsstreit anhängig sei, ob die Organisation erwähnt werden dürfe, habe der Verfassungsschutz den mehrfach wegen seines Engagements gegen den Rechtsextremismus ausgezeichneten Verein erneut aufgeführt. "Wir halten es für dringend geboten, dass sich der Verfassungsschutz hier endlich an die Vorgaben des Verfassungsgerichts hält und hier nicht länger Gruppen aufgrund unbewiesener Verdachtsmomente diffamiert."

In einer Schriftlichen Anfrage will Susanna Tausendfreund darüber hinaus vom Innenminister detailliertere Informationen über die Qualität der jeweils angegebenen extremistischen Straftaten einfordern: "Dieses kleinliche Aufrechnen rechts- und linksextremistischer Delikte gibt doch keinerlei Aufschluss über die tatsächliche Gefahr, die von den einzelnen Tätern ausgeht", kritisiert Susanna Tausendfreund. Der Innenminister müsse daher jenseits der reinen Zahlen die Hintergründe der einzelnen Delikte darlegen.

München (sip). Nach der Vorstellung des Bayerischen Verfassungsschutzberichts haben die Landtagsgrünen dem Innenministerium vorgeworfen, sich bei der Formulierung des Berichts nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten. "Der Bericht müsste klar trennen zwischen Organisationen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen und Gruppen, gegen die zunächst nur ein entsprechender Verdacht vorliegt", sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. "So aber werden Gruppierungen, die nur aufgrund eines Verdachts ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind, unverhältnismäßig stigmatisiert."

Susanna Tausendfreund verweist hier auf den Fall der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), der wegen undifferenzierter Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Obwohl derzeit ein Rechtsstreit anhängig sei, ob die Organisation erwähnt werden dürfe, habe der Verfassungsschutz den mehrfach wegen seines Engagements gegen den Rechtsextremismus ausgezeichneten Verein erneut aufgeführt. "Wir halten es für dringend geboten, dass sich der Verfassungsschutz hier endlich an die Vorgaben des Verfassungsgerichts hält und hier nicht länger Gruppen aufgrund unbewiesener Verdachtsmomente diffamiert."

In einer Schriftlichen Anfrage will Susanna Tausendfreund darüber hinaus vom Innenminister detailliertere Informationen über die Qualität der jeweils angegebenen extremistischen Straftaten einfordern: "Dieses kleinliche Aufrechnen rechts- und linksextremistischer Delikte gibt doch keinerlei Aufschluss über die tatsächliche Gefahr, die von den einzelnen Tätern ausgeht", kritisiert Susanna Tausendfreund. Der Innenminister müsse daher jenseits der reinen Zahlen die Hintergründe der einzelnen Delikte darlegen.

Susanna Tausendfreund
Innenpolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2774
Fax: 089/4126-1010
Email.: susanna [dot] tausendfreund [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Susanna Tausendfreund)