München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die verfassungskonforme Ausgestaltung des Verfassungsberichts für 2009. "Der Bericht muss sich wie alle folgenden Berichte an den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts orientieren", erklärt die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. Vor allem müsse man darauf achten, dass über Organisationen, die nicht nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, sondern gegen die nur ein entsprechender Verdacht vorliegt, ausschließlich dann berichtet werden darf, wenn der Verfassungsschutzbericht dann auch unmissverständlich deutlich macht, dass es sich hier nur um einen Verdachtsfall handelt.
"Die bayerischen Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre unterscheiden aber nicht eindeutig zwischen Verdachtsfällen und erwiesenermaßen verfassungsfeindlichen Organisationen." Darum fordern die Grünen im einen Dringlichkeitsantrag, der morgen im Innenausschuss eingebracht wird, klar abgestufte Formulierungen. "Der Verfassungsschutzbericht verfügt über eine Warnungs- und Sanktionsfunktion, außerdem wird mittels Nennung im Bericht in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Darum stellt das Bundesverfassungsgericht auch konkrete Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, insbesondere an die Erforderlichkeit der Berichterstattung."
Die Grünen verweisen hier auf den Fall der Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), der wegen undifferenzierter Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt wurde. Susanna Tausendfreund: "a.i.d.a. wurde mehrfach für vorbildliches zivilgesellschaftliches Engagement ausgezeichnet und darf nicht mehr durch die Erwähnung im Verfassungsbericht stigmatisiert werden." Im Fall a.i.d.a ist ein Rechtsstreit anhängig, ob die Organisation erwähnt werden darf.
München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die verfassungskonforme Ausgestaltung des Verfassungsberichts für 2009. "Der Bericht muss sich wie alle folgenden Berichte an den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts orientieren", erklärt die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. Vor allem müsse man darauf achten, dass über Organisationen, die nicht nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, sondern gegen die nur ein entsprechender Verdacht vorliegt, ausschließlich dann berichtet werden darf, wenn der Verfassungsschutzbericht dann auch unmissverständlich deutlich macht, dass es sich hier nur um einen Verdachtsfall handelt.
"Die bayerischen Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre unterscheiden aber nicht eindeutig zwischen Verdachtsfällen und erwiesenermaßen verfassungsfeindlichen Organisationen." Darum fordern die Grünen im einen Dringlichkeitsantrag, der morgen im Innenausschuss eingebracht wird, klar abgestufte Formulierungen. "Der Verfassungsschutzbericht verfügt über eine Warnungs- und Sanktionsfunktion, außerdem wird mittels Nennung im Bericht in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Darum stellt das Bundesverfassungsgericht auch konkrete Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, insbesondere an die Erforderlichkeit der Berichterstattung."
Die Grünen verweisen hier auf den Fall der Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), der wegen undifferenzierter Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt wurde. Susanna Tausendfreund: "a.i.d.a. wurde mehrfach für vorbildliches zivilgesellschaftliches Engagement ausgezeichnet und darf nicht mehr durch die Erwähnung im Verfassungsbericht stigmatisiert werden." Im Fall a.i.d.a ist ein Rechtsstreit anhängig, ob die Organisation erwähnt werden darf.
