02. März 2010

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Sieg für Datenschützer

Pressemitteilung

Grüne: Schwarz-Gelb muss in Bayern und auf Bundesebene sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften prüfen

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sehr zufrieden. "Wir haben geklagt, wir haben gewonnen", erklären die beiden Klägerinnen aus der Landtagsfraktion Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin und Christine Kamm, Sprecherin für Datenschutz. "Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage niemals den grundgesetzlichen Vorgaben entsprochen hat und die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Grundgesetz unvereinbar ist." "Damit hat seit 2001 Karlsruhe 23 Mal eingreifen müssen, um eine Einschränkung der Bürgerrechte zu verhindern."

Wie Christine Stahl betont, ist es ein Irrglaube, dass Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument sei zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, u .a. auch vor dem Hintergrund, dass die vom Verfassungsgericht geforderte Datensicherheit der erfassten Datensätze niemals gewährleistet könne. "Schwarz-Gelb tut gut daran, sowohl hier in Bayern als auch auf Bundesebene sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen."

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sehr zufrieden. "Wir haben geklagt, wir haben gewonnen", erklären die beiden Klägerinnen aus der Landtagsfraktion Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin und Christine Kamm, Sprecherin für Datenschutz. "Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage niemals den grundgesetzlichen Vorgaben entsprochen hat und die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Grundgesetz unvereinbar ist." "Damit hat seit 2001 Karlsruhe 23 Mal eingreifen müssen, um eine Einschränkung der Bürgerrechte zu verhindern."

Wie Christine Stahl betont, ist es ein Irrglaube, dass Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument sei zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, u .a. auch vor dem Hintergrund, dass die vom Verfassungsgericht geforderte Datensicherheit der erfassten Datensätze niemals gewährleistet könne. "Schwarz-Gelb tut gut daran, sowohl hier in Bayern als auch auf Bundesebene sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen."

Christine Kamm, MdL
Kommunalpolitische und wohnungspolitische Sprecherin, Sprecherin für Föderalismus, Bundes- und Europaangelegenheiten
Tel: 089/4126-2874
Fax: 089/4126-1874
Email.: christine [dot] kamm [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Christine Kamm)
Christine Stahl
Landtags-Vizepräsidentin, rechtspolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2580
Fax: 089/4126-1494
Email.: christine [dot] stahl [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Christine Stahl)