Die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist sicher eine der ambitioniertesten Umweltrichtlinien überhaupt. Sie fordert, dass bis zum Jahr 2015 (eine Verlängerung bis 2027 ist möglich) sowohl die Oberflächengewässer als auch das Grundwasser in einen „guten Zustand“ gebracht werden müssen. Im Umweltausschuss des Landtages wurde nun ein Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern gegeben.
Die im Jahr 2004 durchgeführte Bestandserfassung hat ergeben, dass für Bayern nur 21% der Fließgewässer und 69% des Grundwassers in diesem „guten Zustand“ sind. Probleme bereiten vor allem der Gewässerverbau an Bächen und Flüssen und die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft.
In der Debatte war sehr umstritten, ob das bayerische Konzept, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtline mit Fördermitteln auf freiwilligen Maßnahmen aufzubauen, zielführend ist. Der umweltpolitische Sprecher Christian Magerl wies darauf hin, dass der Flächendruck in den letzten Jahren zu einer massiven Intensivierung der Landwirtschaft geführt hat, die sich auch in steigenden Pachtpreisen niederschlägt. Dies lässt sich nicht allein mit Fördermitteln für eine umweltgerechte Bewirtschaftung auffangen, die dann auch ständig steigen müssten. Letztendlich müssen auch ordnungspolitische Maßnahmen eingeführt werden, wie z.B. die Einführung eines unbewirtschafteten Gewässerrandstreifens, damit überhaupt die Chance besteht, die Wasserrahmenrichtlinie einigermaßen fristgerecht umzusetzen.
