Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Eigentlich hat sich der Antrag erledigt. Frau Merkel hat gesagt: Es ist okay. Herr Schäuble hat gesagt: Es ist okay. Der Ministerpräsident hat gesagt, auch er wolle die Daten-CD kaufen. Kollege König hat gesagt: Das ist okay.
Die Steuerdatei wird also gekauft. Allein die Debatte hat dazu geführt, dass sich Menschen, die gemeint haben, ihnen gehe es jetzt an den Kragen, zum Beispiel in Niedersachsen, schon bei den Behörden gemeldet und Selbstanzeige erstattet haben. Es konnten schon Summen von einer Million Euro an Steuermitteln in den Steuersäckel fließen. Trotzdem bin ich und sind wir der Meinung, dass der Landtag das Thema "Steuerdatei kaufen" hier debattieren muss. Denn die Länder müssen ihr Einverständnis geben. Die Länder müssen sich schließlich an dem Kauf beteiligen. Wir hoffen natürlich auch, beteiligt zu sein, wenn Steuermittel in den bayerischen Landeshaushalt zurückfließen. Ich will nicht verschweigen, dass nicht alle meiner Kollegen den Antrag gut finden und ihm zustimmen werden. Diese haben große Probleme mit dem Datenschutz, der ihrer Meinung nach in dem Fall beeinträchtigt wird. Aber meine kritischen Kollegen sind auf jeden Fall glaubwürdiger als Politiker der CSU und der FDP, die bisher jedem Vorschlag zu V-Mann-Regelungen oder Überwachungsvorschlägen und Computerausspähungen begeistert zugestimmt haben. Sie haben auch nichts dagegen, wenn HartzIV-Empfänger ihren Kühlschrank öffnen müssen, damit sie nachweisen können, dass sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, aber bezüglich mutmaßlicher Steuerbetrüger großen Stils haben sie ihre Schwierigkeiten. Ich erläutere einige Argumente, die für einen Datenkauf sprechen.
Erstens: Jeder Mann und jede Frau ist zur Abgabe einer vollständigen Steuererklärung verpflichtet. Unterlässt er oder sie dies, macht er oder sie sich automatisch strafbar.
Zweitens: Steuerrechtlich muss jedes Finanzamt ernsthaften Hinweisen auf Steuerhinterziehung nachgehen. Das Erscheinen auf einer CD ist keine Vorverurteilung, begründet aber einen Vorverdacht, der erhärtet oder ausgeräumt werden kann.
Drittens: Aus bürgerrechtlicher Sicht das ist der Knackpunkt für einige der Kollegen sind Kronzeugenregelungen oder Deals, wie sie jetzt bei dem betreffenden Informanten anscheinend überlegt werden, abzulehnen. Selbstverständlich müssen die Behörden auch die Grundrechte der Betroffenen berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns in dem Zusammenhang eine Drei-Sphären-Theorie an die Hand gegeben: Am stärksten ist die Intimsphäre geschützt; dann kommt die Privatsphäre; erst danach kommt die Geschäftssphäre. In der letztgenannten Sphäre ist das Strafverfolgungsinteresse am größten und sind die datenschutzrechtlichen Bedenken weniger stark. Soweit wir bisher wissen, stammen die anzukaufenden Daten zum überwiegenden Teil aus der letztgenannten Sphäre. Hier geht es nicht um irgendwelche dubiosen Zeugenaussagen, sondern um einfache Hinweise auf mögliche Tatbestände. Zudem hat niemand ich habe solches jedenfalls nicht gelesen dem Datenanbieter Straffreiheit für den Diebstahl zugesichert.
Viertens: Ist der Ankauf von Kriminalitätshinweisen moralisch verwerflich? Wir sagen: Nein. Steuerhinterziehung ist ein Delikt. Jedes Nichtermitteln läuft auf Begünstigung und Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hinaus.
Fünftens: Der Staat hat den Diebstahl nicht in Auftrag gegeben, und der Täter ist kein Amtsträger. Damit ist die Erhebung der Daten aus staatlicher Sicht völlig unproblematisch; so sagt jedenfalls der Staatsrechtsprofessor Ambos aus Niedersachsen.
Ich komme zum Verwertungsverbot. Es wird gesagt, wir dürften die Daten nicht verwerten, da sie gestohlen seien. Die Frage des Verwertungsverbots ist unserer oder meiner Meinung nach marginal. Illegal abgehörte Täter im Drogenmilieu werden verurteilt, nicht aufgrund des abgehörten Telefongesprächs, sondern aufgrund der daraufhin erfolgten Hausdurchsuchung. Die Daten-CD ist also nicht der Beweis, sondern die sich anschließenden Untersuchungen werden gegebenenfalls zu Tatbeständen. Zudem hat sich das konnten wir heute nachlesen herausgestellt, dass es selbst in der Schweiz dazu ein höchstrichterliches Urteil gibt, welches die Verwertung erlauben würde.
Die Schweiz musste in den letzten Tagen einiges an Schlägen einstecken. Da ist von Staatshehlerei die Rede. Kollege König wirft der Schweiz aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung vor. Ich will das gar nicht kommentieren, sondern darauf nur mit den Worten eines Schweizer Publizisten antworten: Wie aber kommen wir die Schweizer dazu, uns zu empören, wenn die Deutschen zurückkaufen, das ihnen ohnehin gehört? Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
