Sozialpolitik

Kinderrechte stärken!

Die Versorgung (schwerst-)behinderter Kinder und Jugendlicher ist anspruchsvoll für die Pflegekräfte und erfordert auch von den Kindern viel Kraft. Nichtsdestotrotz haben diese Kinder und Jugendlichen – genauso wie alle anderen auch – das Recht, sich frei bewegen zu dürfen und eigene Entscheidungen zu treffen, sofern sie sich damit nicht unmittelbar selbst oder andere gefährden. Zwangsmaßnahmen jeglicher Art, die Kinder und Jugendliche in der Ausübung ihrer Rechte einschränken, lehnen wir daher entschieden ab.

24. Februar 2017

Auf öffentlichen Druck hat die Staatsregierung inzwischen zugegeben, dass in bayerischen Einrichtungen und Wohnheimen zur Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher freiheitsbeschränkende Maßnahmen auch außerhalb von Extremsituationen im Alltag angewendet wurden und Eltern im Vorfeld ihr generelles Einverständnis zu Zwangsmaßnahmen geben mussten.

Zu Zwangsmaßnahmen zählt man Einsperren ins Zimmer oder in Kastenbetten, an Stühlen oder Betten gegebenenfalls vorsorglich fixieren zu lassen und in sogenannte Timeout Räume bringen zu lassen oder mit sedierenden Medikamenten behandeln zu lassen.
Wir Landtags-Grüne haben nun erneut mit einem Antrag, Konsequenzen aus diesem Skandal eingefordert.
Bisher reichte für die rechtliche Absicherung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Regel eine pauschale Zustimmung der Eltern aus.
Um die Eltern zu entlasten, haben sich GRÜNE im Bund und in Bayern dafür eingesetzt, dass zukünftig alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen neben der Zustimmung der Eltern auch einer richterlichen Genehmigung bedürfen. „Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur als letztes Mittel zur Abwehr einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig sein“, fordert Kerstin Celina.

Bei der Einführung einer richterlichen Prüfung gibt es nun einen ersten Erfolg zu vermelden. Mittlerweile hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für freiheitsentziehende Maßnahmen einen familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt vorsieht.
Doch um Zwangsmaßnahmen auf das absolut unvermeidliche Minimum zu reduzieren, sind weitere Schritte notwendig. Eine regelmäßige Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen, wie die Fixierung in einem Spezialstuhl, Ellenbogenschienen, Schutzhandschuhe, Ganzkörperanzüge, Kastenbetten, der Einschluss im Zimmer oder in Time-Out-Räumen lehnen wir ab.


Das Sozialministerium hat nun wegen der festgestellten „gravierenden Verstöße“ selbst einen 10-Punkte-Plan zur Reduzierung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorgelegt. „Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus, um die Rechte der Kinder effektiv zu schützen“, lautet die Bilanz von Kerstin Celina. „Wir fordern darüber hinaus ein flächendeckendes Angebot an unabhängigen Beratungs- und Beschwerdestellen; eine Stärkung der Kompetenzen und der Personalausstattung bei der Heimaufsicht; verbindliche Standards für die Dokumentation freiheitsbeschränkender Maßnahmen; ein Präventionskonzept und Strategien zur Deeskalation in Krisensituationen; verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten; eine zentrale Erfassung aller angeordneten Zwangsmaßnahmen und eine jährliche Berichterstattung an den Landtag.“ Leider hat sich die CSU allen weitergehenden Vorschlägen verweigert. „Prävention, Dokumentation und Fortbildung stärken die Pflegekräfte und sind dementsprechend wichtig. Wir bedauern es sehr, dass sich die CSU unserer Meinung wieder einmal nicht anschließen kann“, so das Resümee von Kerstin Celina.

Kinderrechte stärken – Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vermeiden
Kinderrechte stärken – Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei behinderten Kindern und Jugendlichen nur mit richterlicher Genehmigung