Die Landtagsgrünen haben die Staatsregierung aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass bei Eröffnungsfeiern von staatlichen öffentlichen Gebäuden Vertreterinnen und Vertreter aller am Ort relevanter Religionsgemeinschaften eingeladen werden. Ihnen soll außerdem die Möglichkeiten gegeben werden, an den für gewöhnlich stattfindenden religiösen Zeremonien mitzuwirken.
Der Staat ist per Grundgesetz zur Wahrung seiner weltanschaulichen Neutralität verpflichtet: Er darf keine Religionsgemeinschaft, auch nicht die der Mehrheit, bevorzugen. Der Staat kann seiner Neutralität durch die Ermöglichung von Pluralität nachkommen, so das Bundesverfassungsgericht. „Auch die deutschen Bischöfe haben eine Handreichung zum interreligiösen Gebet herausgegeben“, so Simone Tolle, Mitglied im Bildungsausschuss, „uns geht es nicht darum, unflexible Vorschriften zu machen, sondern dafür zu sensibilisieren, dass der Staat die Religionsgemeinschaften vor Ort beteiligt“.
Mit dem Verweis auf die christliche Mehrheit des Landes sahen die Regierungsparteien keine Notwendigkeit einer Beteiligung der kleinen Religionsgemeinschaften. „Die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates bedeutet aber gerade“, so Tolle, „dass der Staat nicht die Mehrheit bevorzugt, sondern auch den Minderheiten Raum gibt“.
