26. März 2009

Rede von Sepp Daxenberger

zum Dringlichkeitsantrag Blauzungenimpfung mit Akzeptanz der Landwirte

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Blauzungenkrankheit ist vor circa zwei Jahren erstmals in Deutschland aufgetreten. Die Blauzungenkrankheit ist eine schwere Erkrankung, die für die betroffenen Tiere sehr schmerzhaft ist. Bei Schafen und Ziegen ist sie in der Regel tödlich, bei Rindern in der Regel nicht, aber, wie gesagt, sehr schmerzhaft. Sie wird durch eine Mücke namens Gnitze übertragen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Erkrankung – das möchte ich noch einmal deutlich machen – eine Erkrankung und keine Seuche im eigentlichen Sinne. Trotzdem wurde, als die ersten Fälle von Blauzungenkrankheit in Deutschland aufgetreten sind, die Impfpflicht sehr schnell eingeführt, obwohl es damals noch gar keinen Impfstoff gegeben hat.

Die Krankheit ist aus Afrika eingewandert. Seitdem wurde fieberhaft an der Entwicklung eines Impfstoffs gearbeitet. Relativ schnell wurde dann ein Impfstoff auf den Markt geworfen. Das Problem dabei war, dass für den Impfstoff keine anständige Erprobung durchgeführt wurde und damit auch keine Zulassung für den Impfstoff erteilt werden konnte. Was wir momentan - seit etwa einem Jahr - mit der Impfpflicht in Deutschland und Bayern erleben, ist im Prinzip ein Feldversuch in großem Stil. Das Risiko dabei tragen unsere Bäuerinnen und Bauern, unsere Bauernfamilien und die Rinderbestände. Im letzten Sommer hat in Bayern sozusagen die erste Periode der Impfpflicht begonnen. Die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern, diese Impfung durchzuführen, war nicht sehr groß. Bereits im Herbst gab es erste kritische Stimmen zur Sinnhaftigkeit dieser Impfung. Ich habe mich selbst mit dieser Frage befasst und bin zu der Entscheidung gekommen, meine Tiere nicht impfen zu lassen. Noch im Herbst gab es kaum Erkenntnisse zu den Übertragungswegen dieser Blauzungenkrankheit. Vor 1,5 bis 2 Jahren wurde mit einem so genannten Gnitze-Monitoring begonnen. Es wurde jedoch bereits nach drei Monaten ergebnislos abgebrochen. Es gibt keine Untersuchungen bezüglich der Auswirkungen auf Wild in Gehegen oder in der freien Wildbahn, obwohl diese Tiere genauso von der Blauzungenkrankheit betroffen werden können, weil sie auch Wiederkäuer sind. Diese Tiere werden selbstverständlich nicht geimpft. Das wäre auch bei den Rehen, Hirschen und Gämsen schwerlich möglich. Es gab auch viele Fragen, warum bestimmte Tiere und bestimmte Rinder von der Impfpflicht ausgenommen worden sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden zum Beispiel Besamungsbullen nicht geimpft, während im Gegensatz dazu hochträchtige Rinder - obwohl dies aus medizinischen Gründen nicht verantwortbar ist - ohne große Rücksicht auf Verluste geimpft werden. Insofern gab es bereits im Herbst viele Fragen. Das rigorose Vorgehen der Behörden und die zahlreichen negativen Erfahrungen, die die Bäuerinnen und Bauern auf ihren Höfen mit der Impfung im letzten Herbst gemacht haben, haben dazu geführt, dass die Akzeptanz dieser Impfung stark abgenommen hat und sich mehr und mehr Widerstand gegen diese Impfung entwickelt. Ich gehe davon aus - das ist eine vorsichtige Schätzung -, dass zurzeit zirka die Hälfte der Bäuerinnen und Bauern nicht mehr bereit ist, diese Zwangsimpfung in ihren Beständen durchführen zu lassen. Inzwischen gibt es sehr viele Impfschäden in den Betrieben, die im letzten Jahr die Impfung durchführen ließen. Das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich gestehe jedoch gerne zu, dass nicht alles, was momentan in der Öffentlichkeit als Impfschaden bezeichnet wird, ein Impfschaden ist oder automatisch auf diese Impfung zurückgeführt werden kann. Es gibt jedoch sehr viele Impfschäden bei Betrieben, die die Impfung durchgeführt haben. Diese Betriebe wollen ihren Tierbeständen diese Impfung nicht mehr zumuten. Wenn wir Frieden in den Dörfern haben wollen, ist es dringend notwendig, die derzeitige Pflichtimpfung in eine freiwillige Impfung umzuwandeln. Darauf zielt unser Dringlichkeitsantrag ab. Wer impfen will, soll auch in Zukunft impfen. Wer impfen will, um Tiere zum Beispiel ins Ausland absetzen zu können, wo nur geimpfte Tiere genommen werden, kann impfen. Wer Angst hat, dass seine Tiere erkranken, kann ebenfalls impfen. Der Bund hat die Möglichkeit, diese Impfpflicht in eine freiwillige Impfung umzuwandeln, wie das ganz aktuell in Österreich geschehen ist. Dort wird ab dem 1. April die Impfpflicht in eine freiwillige Impfung umgewandelt. Das fordern wir in diesem Dringlichkeitsantrag, mit dem wir uns an die Bundesregierung wenden. Des Weiteren wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass mit den Sanktionen, die derzeit im Vollzug vorgesehen sind, so umgegangen wird, dass die Bäuerinnen und Bauern, die sich weigern zu impfen, nicht kriminalisiert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wir können es nicht hinnehmen, dass jemand, der seinen Tierbestand, um ihn zu schützen, nicht impfen will, wie ein Krimineller hingestellt wird, dessen Konten gesperrt und dessen Hof von Amtstierärzten und der Polizei heimgesucht wird. Hier würden wir einen Schritt zu weit gehen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit dem ersten Spiegelstrich unseres Dringlichkeitsantrags auf, auf die Landkreise und die kreisfreien Städte einzuwirken, im Vollzug großzügig und zurückhaltend zu verfahren. Hier möchte ich gleich einen Änderungswunsch der Freien Wähler - dem ich mich selbstverständlich anschließe - darstellen. Wir wollen den Dringlichkeitsantrag folgendermaßen abändern: Im ersten Spiegelstrich sollen die letzten vier Worte nach "Impfpflicht" gestrichen und durch folgenden Text ersetzt werden: "den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum möglichst wohlwollend zugunsten der Betroffenen auszuüben,". Damit wären die Freien Wähler einverstanden. Alle anderen Punkte würden unverändert zur Abstimmung gestellt. Wir wollen außerdem mit unserem Dringlichkeitsantrag erreichen, dass ein Blauzungenmonitoring sowie anständige Untersuchungen und Forschungen erfolgen und nicht - wie in der Vergangenheit - blind geimpft wird. Wir sollten erst einmal feststellen, wo diese Krankheit herkommt und wie man vernünftig dagegen vorgehen kann. Ich halte es für unangemessen, das Land mit einer Impfpflicht zu überziehen. Wir müssen dort reagieren, wo tatsächlich Schäden aufgetreten sind. In Niederbayern ist zum Beispiel noch kein einziger Schaden aufgetreten; trotzdem wird hier rigoros durchgegriffen. Wenn Sie diese Erkrankung in den Griff bekommen und der Impfung zu einer Akzeptanz verhelfen wollen, müssen Sie heute unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen.

Adi Sprinkart
Agrarpolitischer Sprecher
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