München (sip). Die Auslagerung einzelner Dienstleistungen aus den Behörden des Freistaats an externe Firmen zahlt sich für den Staatshaushalt in der Regel nicht aus. Das hat eine Schriftliche Anfrage der grünen Landtagsfraktion ergeben. Wie die Staatskanzlei einräumen musste, sind die Kosten für die SteuerzahlerInnen nicht gesunken, in vielen Fällen hat sich der Verwaltungsaufwand sogar erhöht.
„Die Sparmaßnahmen aus der so genannten ‚Reform 21‘ haben ihr Ziel nicht erreicht“, sagte Adi Sprinkart, Sprecher der Grünen für den öffentlichen Dienst. Zielsetzung dieser bereits unter Erwin Huber eingeleiteten Verwaltungsreform war, Kapazitäten und insbesondere Personal des Freistaats abzubauen und an externe Dienstleister zu übertragen, um dadurch Kosten zu sparen. Wie sich nun aber zeigt, sorgen die Vergabe und die Betreuung der externen Auftragnehmer nicht nur für zusätzlichen Arbeitsaufwand in den Behörden. Die Leistungen sind teilweise auch teurer, weil Umsatzsteuer fällig wird.
„Bei der Vergabe von Ingenieurleistungen im Straßenbau liegt der Zusatzaufwand bei zehn, im Hochbau bei 15 Prozent der Auftragssummen“, verweist Adi Sprinkart auf die Antwort der Staatskanzlei auf seine Anfrage. Völlig unverständlich finden es die Grünen vor diesem Hintergrund, dass die Staatsregierung bislang keine Evaluation durchgeführt hat, um die Privatisierung staatlicher Leistungen kritisch zu überprüfen.
„Bei der Landwirtschaftsverwaltung, die ebenfalls wegen des starken Stellenabbaus vermehrt Aufträge an externe Berater vergibt, konnte uns die Staatskanzlei keine Auskunft über die Kostenentwicklung geben.“ Selbst eine Qualitätssicherung wird laut Antwort der Staatsregierung nur „angedacht“. Adi Sprinkart fordert deshalb dringend eine umfassende Evaluation und eine konsequente Aufgabenkritik: „Die Sonntagsreden vom ‚Schlanken Staat‘ bleiben völlig sinnlos, wenn letztlich der Arbeits- und Kostenaufwand dadurch nicht kleiner wird.“
Die Staatsregierung müsse also prüfen, welche Aufgaben weiterhin in den Behörden verbleiben müssen und welche an Privatfirmen vergeben werden können. Schließlich mache es durchaus Sinn, Dienstleistungen auf private Firmen zu übertragen, wenn kurzfristig zusätzliche Kapazitäten benötigt würden oder eindeutige Kosten- oder Qualitätsvorteile bestünden.
„Aber einfach nur Aufgaben auslagern, um dadurch eine angeblich modernere Verwaltung zu propagieren oder gar Personalabbau zu rechtfertigen, lehnen wir entschieden ab.“
München (sip). Die Auslagerung einzelner Dienstleistungen aus den Behörden des Freistaats an externe Firmen zahlt sich für den Staatshaushalt in der Regel nicht aus. Das hat eine Schriftliche Anfrage der grünen Landtagsfraktion ergeben. Wie die Staatskanzlei einräumen musste, sind die Kosten für die SteuerzahlerInnen nicht gesunken, in vielen Fällen hat sich der Verwaltungsaufwand sogar erhöht.
„Die Sparmaßnahmen aus der so genannten ‚Reform 21‘ haben ihr Ziel nicht erreicht“, sagte Adi Sprinkart, Sprecher der Grünen für den öffentlichen Dienst. Zielsetzung dieser bereits unter Erwin Huber eingeleiteten Verwaltungsreform war, Kapazitäten und insbesondere Personal des Freistaats abzubauen und an externe Dienstleister zu übertragen, um dadurch Kosten zu sparen. Wie sich nun aber zeigt, sorgen die Vergabe und die Betreuung der externen Auftragnehmer nicht nur für zusätzlichen Arbeitsaufwand in den Behörden. Die Leistungen sind teilweise auch teurer, weil Umsatzsteuer fällig wird.
„Bei der Vergabe von Ingenieurleistungen im Straßenbau liegt der Zusatzaufwand bei zehn, im Hochbau bei 15 Prozent der Auftragssummen“, verweist Adi Sprinkart auf die Antwort der Staatskanzlei auf seine Anfrage. Völlig unverständlich finden es die Grünen vor diesem Hintergrund, dass die Staatsregierung bislang keine Evaluation durchgeführt hat, um die Privatisierung staatlicher Leistungen kritisch zu überprüfen.
„Bei der Landwirtschaftsverwaltung, die ebenfalls wegen des starken Stellenabbaus vermehrt Aufträge an externe Berater vergibt, konnte uns die Staatskanzlei keine Auskunft über die Kostenentwicklung geben.“ Selbst eine Qualitätssicherung wird laut Antwort der Staatsregierung nur „angedacht“. Adi Sprinkart fordert deshalb dringend eine umfassende Evaluation und eine konsequente Aufgabenkritik: „Die Sonntagsreden vom ‚Schlanken Staat‘ bleiben völlig sinnlos, wenn letztlich der Arbeits- und Kostenaufwand dadurch nicht kleiner wird.“
Die Staatsregierung müsse also prüfen, welche Aufgaben weiterhin in den Behörden verbleiben müssen und welche an Privatfirmen vergeben werden können. Schließlich mache es durchaus Sinn, Dienstleistungen auf private Firmen zu übertragen, wenn kurzfristig zusätzliche Kapazitäten benötigt würden oder eindeutige Kosten- oder Qualitätsvorteile bestünden.
„Aber einfach nur Aufgaben auslagern, um dadurch eine angeblich modernere Verwaltung zu propagieren oder gar Personalabbau zu rechtfertigen, lehnen wir entschieden ab.“
