31. August 2011

Urlaub nur für Ehemänner?

Pressemitteilung

Die Landtagsgrünen haben die Staatsregierung aufgefordert, das Beamtenrecht zu entrümpeln und künftig auch unverheirateten Beamten für die Geburt eines Kindes einen Urlaubstag zu gewähren. „Es ist völlig unzeitgemäß, die Urlaubsregelung für bayerische Beamte davon abhängig zu machen, ob die werdenden Väter mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind oder nicht“, sagte Adi Sprinkart, Sprecher der Fraktion für den Öffentlichen Dienst. „Schließlich geht es hier um das Wohl des Kindes und nicht darum, ob Vater und Mutter einen ordnungsgemäßen Trauschein vorweisen können.“

Bislang sieht die „Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter“ eine Dienstbefreiung explizit nur „bei der Niederkunft der Ehefrau“ vor. Noch im Juli hatte der zuständige Landtagsausschuss eine entsprechende Petition zweier Väter abgewiesen und auf die Einhaltung des formalen Ehestandes gepocht. Der Berichterstatter der CSU verstieg sich sogar zu der Begründung, dass in einer „außerehelichen Lebensgemeinschaft“ nicht davon auszugehen sei, dass es zwischen Vater und Mutter des Kindes eine „enge Bindung“ wie bei einer Eheschließung gebe. Diese enge Bindung aber sei „ein gutes Kriterium dafür, einen Tag Dienstbefreiung bei der Niederkunft der Ehefrau zu gewähren.“ Adi Sprinkart: „Das ist der Muff der 50er Jahre und hat mit der heutigen Lebensrealität in Bayern aber auch wirklich nichts mehr zu tun.“ So werde mittlerweile nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts jedes vierte Kind in Bayern außerhalb einer Ehe geboren.

„Es ist also höchste Zeit, auch im bayerischen Beamtenrecht nicht länger stur den Trauschein, sondern die Familie als Ganzes in den Mittelpunkt zu rücken“, forderte Adi Sprinkart. „Deshalb muss der Freistaat diese Diskriminierung unverheirateter Väter endlich abstellen.“

sip

Adi Sprinkart
Agrarpolitischer Sprecher
Tel: 089/4126-2359
Fax: 089/4126-1776
Email.: adi [dot] sprinkart [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Adi Sprinkart)