12. August 2010

Neues Dienstrecht: Lücke bei Gleichstellung schließen

Pressemitteilung

Grüne: Laut EU-Recht muss Gleichstellung auch rückwirkend gelten

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung auf, die letzte Lücke bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst in Bayern zu schließen. "Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld seit 2005 genauso zu behandeln sind wie heterosexuelle Ehepaare. Trotzdem sollen nach dem Willen von CSU und FDP in Bayern erst ab dem 1.1.2011 Lebensgemeinschaften die gleichen Ansprüche wie Eheleute bei der Hinterbliebenenversorgung erhalten", erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm. Damit sehe die Regelung zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht schon vor In-Kraft-Treten alt aus – und das obwohl eine EU-Richtlinie die Gleichbehandlung hier bereits bis zum 3.12.2003 vorschreibe.

"Nach dem BGH-Urteil kann man abwarten bis die erste Klage kommt, dann wird die Regelung in Bayern kippen", so Claudia Stamm. Die Landtagsgrünen hatten schon im April verfassungs- und EU-rechtsfeste Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht gefordert. Ein entsprechender Antrag auf rückwirkendes In-Kraft-Treten war aber von CSU und FDP abgelehnt worden. "Gerade die FDP schwingt sich gerne zu Unterstützern der Schwulen und Lesben auf, aber wenn es darauf ankommt, kneift sie", kritisiert die gleichstellungspolitische Sprecherin. Die Beseitigung einer Diskriminierung sei aber die Pflicht des Gesetzgebers. "Den Menschen in eingetragenen Lebensgemeinschaften ist nicht zuzumuten, dass sie die Pflichtvergessenheit Bayerns ausbaden müssen."

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung auf, die letzte Lücke bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst in Bayern zu schließen. "Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld seit 2005 genauso zu behandeln sind wie heterosexuelle Ehepaare. Trotzdem sollen nach dem Willen von CSU und FDP in Bayern erst ab dem 1.1.2011 Lebensgemeinschaften die gleichen Ansprüche wie Eheleute bei der Hinterbliebenenversorgung erhalten", erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm. Damit sehe die Regelung zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht schon vor In-Kraft-Treten alt aus – und das obwohl eine EU-Richtlinie die Gleichbehandlung hier bereits bis zum 3.12.2003 vorschreibe.

"Nach dem BGH-Urteil kann man abwarten bis die erste Klage kommt, dann wird die Regelung in Bayern kippen", so Claudia Stamm. Die Landtagsgrünen hatten schon im April verfassungs- und EU-rechtsfeste Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht gefordert. Ein entsprechender Antrag auf rückwirkendes In-Kraft-Treten war aber von CSU und FDP abgelehnt worden. "Gerade die FDP schwingt sich gerne zu Unterstützern der Schwulen und Lesben auf, aber wenn es darauf ankommt, kneift sie", kritisiert die gleichstellungspolitische Sprecherin. Die Beseitigung einer Diskriminierung sei aber die Pflicht des Gesetzgebers. "Den Menschen in eingetragenen Lebensgemeinschaften ist nicht zuzumuten, dass sie die Pflichtvergessenheit Bayerns ausbaden müssen."

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung auf, die letzte Lücke bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst in Bayern zu schließen. "Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente und Sterbegeld seit 2005 genauso zu behandeln sind wie heterosexuelle Ehepaare. Trotzdem sollen nach dem Willen von CSU und FDP in Bayern erst ab dem 1.1.2011 Lebensgemeinschaften die gleichen Ansprüche wie Eheleute bei der Hinterbliebenenversorgung erhalten", erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm. Damit sehe die Regelung zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht schon vor In-Kraft-Treten alt aus – und das obwohl eine EU-Richtlinie die Gleichbehandlung hier bereits bis zum 3.12.2003 vorschreibe.

"Nach dem BGH-Urteil kann man abwarten bis die erste Klage kommt, dann wird die Regelung in Bayern kippen", so Claudia Stamm. Die Landtagsgrünen hatten schon im April verfassungs- und EU-rechtsfeste Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Neuen Dienstrecht gefordert. Ein entsprechender Antrag auf rückwirkendes In-Kraft-Treten war aber von CSU und FDP abgelehnt worden. "Gerade die FDP schwingt sich gerne zu Unterstützern der Schwulen und Lesben auf, aber wenn es darauf ankommt, kneift sie", kritisiert die gleichstellungspolitische Sprecherin. Die Beseitigung einer Diskriminierung sei aber die Pflicht des Gesetzgebers. "Den Menschen in eingetragenen Lebensgemeinschaften ist nicht zuzumuten, dass sie die Pflichtvergessenheit Bayerns ausbaden müssen."

Claudia Stamm
Haushaltspolitische Sprecherin, Sprecherin für Gleichstellung
Tel: 089/4126-2866
Fax: 089/4126-1866
Email.: claudia [dot] stamm [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Claudia Stamm)