München (sip). Die Landtagsgrünen fordern weitergehende Informations- und Kontrollrechte für die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). "Das bayerische PKG, dessen Aufgabe es ist, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu überprüfen, zählt im Bundesvergleich zu den schwächsten Gremien dieser Art", sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund, die die Grünen im PKG vertritt. Schon im November vergangenen Jahres waren die Grünen deshalb mit einer Neufassung des bayerischen PKG-Gesetzes in Vorlage gegangen und hatten damit den Anstoß für eine interfraktionelle Arbeitsgruppe geliefert, die in der Folge an einem gemeinsamen Entwurf aller im Landtag vertretenen Parteien feilte. "CSU und FDP haben sich zwar zu deutlichen Verbesserungen des jetzigen Gesetzes durchgerungen, aber für uns Grüne geht die Reformbereitschaft der Regierungsfraktionen nicht weit genug", erklärt Susanna Tausendfreund. Die Grünen haben sich daher dem interfraktionellen Entwurf von CSU, FDP, SPD und Freien Wählern nicht angeschlossen, sondern halten weiterhin ihren ursprünglichen Gesetzentwurf aufrecht.
Im Gegensatz zur interfraktionellen Vorlage fordern die Grünen individuelle Kontrollrechte für einzelne Mitglieder des PKG. Darüber hinaus sollen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden können. Das Kontrollgremium soll zudem die Möglichkeit erhalten, vom strikten Geheimhaltungsschutz abzuweichen und stattdessen Abstufungen in der Geheimhaltungspflicht vorzunehmen. So drängen die Grünen drängen darauf, dass jedes einzelne Mitglied des PKG unmittelbar Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz und in den entsprechenden Akten der Staatsregierung erhalten soll. Die anderen Fraktionen wollen dieses Recht nur als Kollektivrecht für alle Mitglieder einräumen. Ebenfalls nur als Kollektiv soll das PKG zum Ansprechpartner für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden, die Missstände innerhalb ihrer Behörde melden wollen. "Wir halten es für eine Hemmschwelle, die behördeninterne Kritik unnötig ausbremst, wenn sich die Mitarbeiter nicht auch an ein einzelnes PKG-Mitglied wenden dürfen", sagte Susanna Tausendfreund. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht und Sondervoten sollen nach den Vorstellungen der Grünen mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Der interfraktionelle Entwurf sieht hier eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Ebenso wollen die Grünen, dass PKG-Sitzungen von "Geheim" auf "Nicht-öffentlich" herabgestuft und in speziellen Fällen auch die Fraktionsvorsitzenden über Vorgänge im PKG unterrichtet werden können. Diesen beiden Forderungen hat der interfraktionelle Entwurf einen Riegel vorgeschoben.
"Wir hätten uns gewünscht, dass der Landtag die Novelle des PKG-Gesetzes zu einer umfassenden Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber dem Verfassungsschutz nützt", sagte Susanna Tausendfreund. "So hätten wir endlich mehr Transparenz und Waffengleichheit gegenüber den wachsenden Befugnissen der bayerischen 'Schlapphüte' herstellen können." Doch dafür hätten insbesondere bei CSU und FDP die Gemeinsamkeiten nicht gereicht: "Die CSU hat offenbar nach wie vor Sorge, bei einfachen Mehrheitsbeschlüssen auch mit dem Votum des Koalitionspartners überstimmt zu werden. Das lässt tief auf das anhaltende Misstrauen zwischen schwarz und gelb in Sachen Innere Sicherheit schließen."
München (sip). Die Landtagsgrünen fordern weitergehende Informations- und Kontrollrechte für die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). "Das bayerische PKG, dessen Aufgabe es ist, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu überprüfen, zählt im Bundesvergleich zu den schwächsten Gremien dieser Art", sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund, die die Grünen im PKG vertritt. Schon im November vergangenen Jahres waren die Grünen deshalb mit einer Neufassung des bayerischen PKG-Gesetzes in Vorlage gegangen und hatten damit den Anstoß für eine interfraktionelle Arbeitsgruppe geliefert, die in der Folge an einem gemeinsamen Entwurf aller im Landtag vertretenen Parteien feilte. "CSU und FDP haben sich zwar zu deutlichen Verbesserungen des jetzigen Gesetzes durchgerungen, aber für uns Grüne geht die Reformbereitschaft der Regierungsfraktionen nicht weit genug", erklärt Susanna Tausendfreund. Die Grünen haben sich daher dem interfraktionellen Entwurf von CSU, FDP, SPD und Freien Wählern nicht angeschlossen, sondern halten weiterhin ihren ursprünglichen Gesetzentwurf aufrecht.
Im Gegensatz zur interfraktionellen Vorlage fordern die Grünen individuelle Kontrollrechte für einzelne Mitglieder des PKG. Darüber hinaus sollen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden können. Das Kontrollgremium soll zudem die Möglichkeit erhalten, vom strikten Geheimhaltungsschutz abzuweichen und stattdessen Abstufungen in der Geheimhaltungspflicht vorzunehmen. So drängen die Grünen drängen darauf, dass jedes einzelne Mitglied des PKG unmittelbar Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz und in den entsprechenden Akten der Staatsregierung erhalten soll. Die anderen Fraktionen wollen dieses Recht nur als Kollektivrecht für alle Mitglieder einräumen. Ebenfalls nur als Kollektiv soll das PKG zum Ansprechpartner für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden, die Missstände innerhalb ihrer Behörde melden wollen. "Wir halten es für eine Hemmschwelle, die behördeninterne Kritik unnötig ausbremst, wenn sich die Mitarbeiter nicht auch an ein einzelnes PKG-Mitglied wenden dürfen", sagte Susanna Tausendfreund. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht und Sondervoten sollen nach den Vorstellungen der Grünen mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Der interfraktionelle Entwurf sieht hier eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Ebenso wollen die Grünen, dass PKG-Sitzungen von "Geheim" auf "Nicht-öffentlich" herabgestuft und in speziellen Fällen auch die Fraktionsvorsitzenden über Vorgänge im PKG unterrichtet werden können. Diesen beiden Forderungen hat der interfraktionelle Entwurf einen Riegel vorgeschoben.
"Wir hätten uns gewünscht, dass der Landtag die Novelle des PKG-Gesetzes zu einer umfassenden Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber dem Verfassungsschutz nützt", sagte Susanna Tausendfreund. "So hätten wir endlich mehr Transparenz und Waffengleichheit gegenüber den wachsenden Befugnissen der bayerischen 'Schlapphüte' herstellen können." Doch dafür hätten insbesondere bei CSU und FDP die Gemeinsamkeiten nicht gereicht: "Die CSU hat offenbar nach wie vor Sorge, bei einfachen Mehrheitsbeschlüssen auch mit dem Votum des Koalitionspartners überstimmt zu werden. Das lässt tief auf das anhaltende Misstrauen zwischen schwarz und gelb in Sachen Innere Sicherheit schließen."
