Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert von den Vertragsstaaten einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. So werden in Artikel 24 der Konvention gleiche Bildungschancen, ein inklusives Schulsystem und die freie Wahl von Lernort und Bildungsgang garantiert. Mit ihrer Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat ist die Konvention seit dem 26. März 2009 auch in Deutschland verbindlich in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen gelten ohne Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates. Auch die einzelnen Bundesländer sind also gefordert, alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der in dem Übereinkommen garantierten Rechte zu treffen.
Die unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit der Konvention ist jedoch in Bayern umstritten. Für Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle enthält sie lediglich Verpflichtungen der Bundesstaaten. Der bekannte Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Eibe Riedel sieht in einem Gutachten beim Schulsystem die Bundesländer gefordert. Sie hätten für ein inklusives Bildungssystem zu sorgen, welches grundsätzlich niemanden ausschließt. Schon jetzt hätten Eltern einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr behindertes Kind eine Regelschule besuchen kann.
Lehrer- und Elternverbände kritisieren die zögerliche Umsetzung der Inklusionsidee an bayerischen Schulen. Es fehlen Beratungslehrer, Schulpsychologen und Sonderschullehrer im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Inklusion erfordert kleine Klassen, überschaubare Gruppen, genügend Fachpersonal und ein schlüssiges Förderkonzept. Die Umsetzung der UN-Konvention wird auch durch das stark gegliederte Schulsystem in Bayern erschwert.
In einem weiteren Fachgespräch der grünen Fraktion zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde in der letzten Woche deutlich, dass auch die einzelnen Bundesländer in der Pflicht zur Umsetzung der Konvention stehen. Artikel 24 der Konvention fordert von den Ländern die Einrichtung eines inklusiven Schulsystems. Für Dr. Bernd Schulte, Referent beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München, ist die Konvention auch von den einzelnen Bundesländern rechtlich verbindlich anerkannt worden. "Die Länder müssen unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern die Konvention umsetzen".
Klaus Wenzel, Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes BLLV, stellte das Konzept seines Verbandes für ein inklusives Schulsystem in Bayern vor.Förderschullehrerin Regine Köhl vom Elternverband 'Gemeinsam Leben –Gemeinsam Lernen' forderte eine Schließung der Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten. Damit würden 70 Prozent der Förderschüler automatisch an die Regelschule fallen. "Die UN-Konvention verlangt einen Paradigmenwechsel in der bayerischen Schulpolitik", bilanziert der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Gehring.
