Während die Republik über Mindestlöhne streitet, arbeiten in Deutschland mehr und mehr Menschen zu illegalen Niedriglöhnen. Dies gilt vor allem für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe, die Gastronomie und die Landwirtschaft, bedingt aber auch für andere Branchen. Prägnante Beispiele waren der viel gepriesene Bau der "BMW-Welt", wo die beim Zoll angesiedelte "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" mehr als 150 Fälle von zu Dumpinglöhnen Beschäftigten aufdeckte, oder das Geschehen um die rumänischen Erntehelfer im schwäbischen Oberndorf, denen der zugesagte (Dumping)Lohn vorenthalten wurde und die in erbärmlichen Verhältnissen hausen mussten.
Durch illegalen Niedriglohn ermöglichte Dumpingangebote verhindern fairen Wettbewerb und damit das Funktionieren effektiver und effizienter Märkte. Weiterer gesamtwirtschaftlicher Schaden wird angerichtet durch den Ausfall von Steuern und Sozialabgaben. Die betroffenen Arbeitskräfte werden ausgebeutet und nicht selten im Rahmen des ohnehin schon illegalen Geschehens zusätzlich auch noch unter Druck gesetzt und betrogen. Häufig anzutreffende "Spielarten" sind beispielsweise, dass den ausländischen Arbeitskräften ein nicht unerheblicher Teil ihres Arbeitsentgeltes in ihrem Heimat- und Herkunftsland abgepresst wird, oder aber, dass die Arbeitskräfte für Unterkunft oder etwa Vertragsvermittlung absurd viel Geld bezahlen müssen. In vielen Fällen erhalten die Arbeitskräfte zwar auf dem Papier den über den entsprechenden Tarifvertrag und das Entsendegesetz vorgegebenen Mindestlohn, werden dabei aber für weit weniger Stunden bezahlt, als sie tatsächlich arbeiten. Allein das letzte Beispiel belegt die Notwendigkeit einer hinreichenden und auch hinreichend einsehbaren Dokumentation.
Originär verantwortlich dafür, dass es zu illegalem Niedriglohn kommt oder eben nicht, sind die jeweiligen Arbeitgeber und sehr häufig auch deren Auftraggeber. Augenfällig ist, dass beispielsweise immer wieder bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand Verstöße gegen die Bestimmungen des Entsendegesetzes bzw. gegen die Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung aufgedeckt werden. Die Angebote und die Angebotssummen genau zu studieren und kritisch zu hinterfragen (Instrument 1), sollte vor allem für die öffentliche Hand als Auftraggeber ein Muss darstellen. Damit sind wir bei den Instrumenten zur Bekämpfung von illegalem Niedriglohn angelangt. Unabdingbar ist in unseren Augen hier die Schaffung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen, in dem solche Unternehmen Platz finden, die bestechen bzw. sich bestechen lassen, aber auch solche, denen Verstöße gegen die Bestimmungen des Entsendegesetzes oder gegen die Vorgaben zur Arbeitnehmerüberlassung oder aber das Vorenthalten von Lohnzahlungen nachgewiesen wurde (Instrument 2). Diese Unternehmen sind dann von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass alle öffentlichen Auftraggeber das Register auch zwingend berücksichtigen. Werden Vorgaben zur Tariftreue gemacht (so solches angesichts des Frontalangriffs des EuGH zu halten ist), so ist die Einhaltung dieser auch strikt zu kontrollieren (Instrument 3).
Wesentlich scheint auch, da wo nötig, die Stärkung der Ermittlungsbehörden in ihrer Ausstattung und in ihrer Eingriffsbefugnis (Instrument 4). Auch muss die Vernetzung der Behörden wie der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" beim Zoll, der Landratsämter, der Berufsgenossenschaften und der Steuerfahndung verbessert werden (Instrument 5). Gegen Bestrebungen, die Pflicht zu Dokumentationen am Arbeitsplatz auszudünnen und die Einsichtnahme in diese Dokumentationen zu erschweren, wie sie immer wieder von Seiten der EU kommen, muss angegangen werden (Instrument 6). Betroffene, die gegen die Missstände Klage erheben, und Zeugen gilt es weit mehr als bisher zu unterstützen und zu schützen (Instrument 7). Schließlich dürfte auch ein gesetzlicher Mindestlohn eher dazu beitragen, die Entlohnung von Arbeit zu illegalem Niedriglohn einzudämmen (Instrument 8), als von Sparte zu Sparte unterschiedliche tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die das Schicksal der Allgemeinverbindlichkeit erfahren durften (siehe hierzu auch die Problematik der zu geringen Tarifbindung in manchen Sparten).
