München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag freuen sich über ein einstimmiges Votum im Plenum zu einem grünen Antrag gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit. "Mit diesem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entweder auf Bundes- oder auf Landesebene eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die es Gemeinden zweifelsfrei ermöglicht, in ihren Friedhofssatzungen festzulegen, dass in den gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind", erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Martin Runge. "Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Kinderarbeit."
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation der Vereinten Nationen müssen fast 200 Millionen Jungen und Mädchen ihren Lebensunterhalt unter oft schwierigsten Bedingungen selbst verdienen. Zu den Produkten, die zum Teil unter massiven Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit gewonnen bzw. hergestellt werden, zählen auch Natursteine. Immer mehr Gemeinden haben deshalb beschlossen, die Verwendung von Grab- und anderen Natursteinen aus dieser Kinderarbeit in ihren Friedhofssatzungen auszuschließen. Martin Runge: "Mittlerweile gibt es jedoch mehrere Gerichtsurteile die den Kommunen entsprechende Satzungen verbieten." So hat der BayVGH am 04.02.2009 gegen die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München entschieden. Auch wurde der Organisation XertifiX um den früheren Sozialminister Norbert Blüm erst kürzlich gerichtlich untersagt, Kommunen zu entsprechenden Satzungsänderungen aufzufordern. "Mit dem Landtagsbeschluss muss jetzt die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es den Gemeinden zweifelsfrei ermöglicht, in ihren Friedhofssatzungen Grabsteine aus Kinderarbeit auszuschließen."
